- Von Andreas Harms
- 09.12.2022 um 15:04
Offenbar greift die alte Regel auch bei Behördentexten: Ins Deutsche übersetzte Texte sind immer länger als die Originale im Englischen. Das gilt auch für das Stück, das jetzt die Finanzaufsicht Bafin vorgelegt hat. Denn sie hat den Leitfaden der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa nun übersetzt.
Darin geht es darum, wie Vermittler ihre Kunden ab 2. August zu deren Nachhaltigkeitsvorlieben befragen sollen. Die Branche kürzt das mit den Buchstaben ESG für Umwelt (Environment), Soziales und Unternehmensführung (Governance) ab.
Es ist ein unverbindlicher Leitfaden, den die Eiopa lediglich auf Englisch den Vermittlern an die Hand gab. Und sie hatte auch nie vor, ihn zu übersetzen. Woraufhin auch ein Pfefferminzia-Leser anmerkte, ob er sich „den 30-seitigen Käse auf Englisch“ jetzt selbst übersetzen müsse (mehr dazu lesen Sie hier, der Kommentar erscheint unter dem Text).
Die Frage hat die Bafin nun beantwortet – die deutsche Version mit dem schönen Titel „Leitfaden zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitspräferenzen in die Eignungsbeurteilung unter der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD)“ können Sie hier herunterladen. Sie ist 31 Seiten lang, das Original – wie von unserem Leser richtig angemerkt – umfasst nur 30 Seiten.
So nett das von der Bafin auch ist – es zählt nach wie vor das englische Original. So steht gleich auf der ersten Seite der deutschen Fassung: „Im Fall von Abweichungen zwischen der englischen Originalfassung der EIOPA und dieser Übersetzung ist der Originaltext maßgebend.“
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