- Von Peter Schmidt
- 01.08.2022 um 12:38
Erinnern wir uns: Die sogenannte Delegierte Verordnung (EU) von 2017/565 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen hatte sich mit der Verpflichtung zur Erfassung von Nachhaltigkeitspräferenzen befasst. Diese sollte ab 2. August 2022 in Kraft treten.
Nun teilte unter anderem Votum-Vorstand Martin Klein mit, dass doch keine Verpflichtung zur Erfassung der Nachhaltigkeitsprioritäten der Kunden mit „starrem“ Verweis auf die Änderung der Verordnung erfasst sei, wie Pfefferminzia berichtete.
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Allerdings, so der Verband weiter, hofft man im Ministerium, dass die Vermittler ihre Kunden freiwillig nach deren Nachhaltigkeitsvorlieben fragen. Für Votum stellt Klein berechtigt fest: „Wir gehen aufgrund ergänzender Informationen davon aus, dass es bei diesem Appell zur Freiwilligkeit nicht bleiben wird, sondern der Gesetzgeber aktiv werden muss“.
Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden fixe Komponenten der Beratung
Die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden quer durch die Gesellschaft konträr diskutiert. Inzwischen dürfte aber bei den meisten Menschen angekommen sein, dass zumindest Teile des Problems hausgemacht sind. Wir tragen zu den Veränderungen des Klimas mit unserer Lebensweise mehr oder minder bei. Und wir können auch etwas dagegen tun.
Deshalb unterstütze ich auch die Auffassung von Norman Wirth, Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW:
Wir bleiben bei unserer Empfehlung, sich auch mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit zu befassen, zu qualifizieren und das Thema beim Kunden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Soweit möglich, auch schon ab dem 2. August.
Es braucht keiner gesetzlichen Vorgaben und Fristen, um mit der Kundenberatung einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz zu leisten. Und für mich ist dies auch kein Thema nur für 34f-Vermittler. Wir können als gesamte Branche einen spürbaren Beitrag leisten. Und die Kunden können, wenn sie es wollen, tatkräftig mitmachen. Alle Seiten können damit in eine WINWINWIN- Situation kommen. Lassen Sie mich dazu etwas tiefer ausholen.
Deutschland unterstützt die europäische Nachhaltigkeitsstrategie mit der Agenda 2030. Im Kern geht es damit um einen Transformationsprozess für viele wichtige Bereiche wie Energie, Kreislaufwirtschaft, Wohnen, Verkehr und viele weitere. Auch die Vermittlung von Versicherungs- und Finanzprodukten kann dazu einen Beitrag leisten, in dem der Geschäftsprozess, die Produktauswahl und die Beratung selbst stärker (oder überhaupt!) auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden.
Für Vermittlerbetriebe braucht es mehr als drei 3 ESG-Kriterien
Im Mittelpunkt der gewollten und notwendigen Veränderungen zur Begrenzung des Klimawandels stehen die Begriffe ESG für Environment (Klima und Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Alle drei berühren auch Vermittlerunternehmen und zeigen Möglichkeiten der Veränderung und Handlungsfelder auf.
Gehen wir kurz auf einige ausgewählte Punkte ein, die eine praktische Umsetzung der ESG-Kriterien beeinflussen und die wiederum alle miteinander verbunden sein können oder sogar sollten.
- Environment: Digitalisierung, Online-Beratung, Mobilitätverhalten, Energieverwendung
- Social: Vergütung, Gesundheitsschutz, Homeoffice, Social & Health Education
- Governance: Vision und Ziele, Ressourcen-, Kosten- und Klimamanagement
Soweit sind die für die gesamte Volkswirtschaft auch weitgehend einheitlichen Maßnahmen. Aus meiner Sicht braucht es für jede Branche, so auch für die Vermittler von Versicherungs- und Finanzprodukten, noch einen vierten Baustein, den ich Special nennen möchte. Es geht dabei um die spezifischen Möglichkeiten, nach denen sich die Branchen unterscheiden.
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