bAV-Flüsterin Cordula Vis-Paulus. © privat
  • Von Redaktion
  • 22.10.2024 um 13:05
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bAV-Expertin Cordula Vis-Paulus hat in ihrem Job viel mit Führungskräften und Geschäftsführern zu tun. Es gilt, ihnen das Thema betriebliche Altersversorgung (bAV) schmackhaft zu machen. Immer mal wieder stößt sie dabei auf Ablehnung – aber nicht immer aus triftigen Gründen, wie Vis-Paulus in ihrem Kommentar beschreibt.

Betriebliche Altersversorgung (bAV) und Benefits – Modethema, Geldverbrenner, oder echter Gamechanger? An der bAV scheiden sich die Geister. Dabei macht nicht die bAV ein Unternehmen besser, sondern die Haltung der Verantwortlichen. Die bAV drückt aus, was diese Haltung ausmacht: Weitblick, Fürsorge, Verantwortungsbewusstsein, Wertschätzung, Sicherheit, Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit.

Alles Zutaten für emotionale Mitarbeiterbindung! Andersherum: Fehlt ein gutes Angebot zu bAV & Benefits, führt dies bei Bewerbern zu Rückschlüssen. So lässt sich erklären, dass erfolgreiche Unternehmen mit einem klar kommunizierten bAV- & Benefits-Angebot von signifikant qualifizierteren Bewerbern berichten.

Trotzdem gibt es immer wieder Geschäftspartner, die eine kritische Haltung zur bAV haben. Oder die die bAV ablehnen. Hier kommen aus meiner Erfahrung die drei häufigsten Gründe dafür – und warum diese nicht immer stichhaltig sind.

Grund #1 – „Haben wir schon“

Fakt: Laut Altersvorsorgebericht hat mehr als die Hälfte der Mitarbeiter in Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitenden keine betriebliche Altersversorgung. In Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeitern sind es 60 Prozent, in Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern sind 71 Prozent unversorgt.

Auf Nachfrage sind den Geschäftsführern in den meisten Fällen weder der Anbieter bekannt noch wie viele Mitarbeiter die bAV nutzen, geschweige denn die Beitragshöhe. Die Nutzungsquote (wenn das Gespräch dann trotzdem weitergeht) liegt bei circa 10 bis 15 Prozent.

Experten-Einschätzung: Betriebliche Altersversorgung ist die Ergänzung der gesetzlichen Rente. Nur die Summe ermöglicht es, über ausreichende Einkünfte nach dem aktiven Berufsleben zu verfügen. Wenn Mitarbeiter die bAV nicht oder mit zu geringen Einzahlungen nutzen, muss leider davon ausgegangen werden, dass nicht genügend Einkommen für den erwarteten Lebensstil vorhanden sein wird.

Und nein, diese Mitarbeiter sparen oder investieren auch nicht (genug) privat fürs Alter und diese Mitarbeiter werden auch keine Erbschaft machen. Oder glauben sie ernsthaft, dass gerade die Niedrigverdiener reiche Eltern haben, die sie demnächst beerben?

Fazit: Nur weil in grauer Vorzeit einmal ein Versicherungsvertreter seinen Fuß durch ihre Tür geschwungen hat und eine Handvoll Verträglein zustande kamen, „haben sie (k)eine bAV“.

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