- Von Sabine Groth
- 25.06.2024 um 10:30
Die Regulierungsmaßnahmen im Nachhaltigkeitsbereich sind vielfältig und im ständigen Fluss. Selbst die ESG-Beauftragten von Unternehmen und Asset Managern kommen kaum hinterher, den Überblick zu bewahren. Die EU-Taxonomie und die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) sind im Investmentbereich zwei zentrale Regelwerke, die nicht zuletzt durch die verpflichtende Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen auch Beratern ein Begriff sein sollten.
„Nachhaltige Geldanlagen müssen Standard werden“
Versicherer beklagen zu viel Regulatorik
Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen – DIN-Entwurf veröffentlicht
Die Taxonomie klassifiziert nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Auf mehreren Hundert Seiten ist zum Teil bis ins kleinste Detail festgelegt, was als nachhaltig zu werten ist. Bislang gibt es diese Verordnung nur für den ökologischen Bereich, die soziale Taxonomie ist immer noch in Arbeit. Die Taxonomie kann der Beraterschaft und ihren Kunden zwar etwas Orientierung geben. Sie taugt aber nicht viel, um zu beurteilen, wie nachhaltig ein Anlageprodukt ist.
Produkt-Klassifizierungssystem in Arbeit
Da leistet die SFDR schon etwas mehr. Sie soll für mehr Transparenz sorgen und enthält auch produktbezogene Offenlegungspflichten. Für Finanzprodukte wie Investmentfonds muss offengelegt werden, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken bei Anlageentscheidungen berücksichtigen (Artikel 6). Noch mehr Informationen müssen Produkte liefern, die mit nachhaltigen Merkmalen beworben werden (Artikel 8) oder gar eine nachhaltige Investition anstreben (Artikel 9). Aus diesen Transparenzvorschriften haben sich wie von selbst Produkt-Labels entwickelt, ohne dass dies vom Regulator vorgesehen war. Seitdem gibt es hellgrüne (Artikel 8) und dunkelgrüne (Artikel 9) Fonds. Besonders der hellgrüne Bereich weist aber sehr viele Schattierungen auf. Die EU-Kommission hat bereits reagiert und überarbeitet die SFDR. Noch ist nicht klar, ob es genauere Definitionen für Artikel-8- und Artikel-9-Produkte geben wird oder ein komplett neues Klassifizierungssystem.
Bereits beschlossen sind hingegen die neuen Leitlinien der EU-Finanzaufsicht ESMA für Fondsnamen. Enthält der Name nachhaltigkeitsbezogene Schlagwörter wie Sustainable oder Impact muss der Fonds künftig bestimmte Kriterien erfüllen. Nach dem Motto: Wo grün drauf steht, soll auch grün drin sein.
Für Beraterinnen und Berater können solche Vorschriften und Klassifizierungen hilfreich sein, oft werfen sie aber auch wieder neue Fragen auf. Sie sollten dennoch nicht am Regulierungs-Irrsinn verzweifeln, sondern auch die positiven Seiten sehen. Regulierung sorgt für mehr Transparenz und schafft Standards. Sie bringt Unternehmen überhaupt erst dazu, sich mit ihrer ökologischen und sozialen Wirkung auseinanderzusetzen, Daten dazu zu erheben und sie auch zu veröffentlichen. Das gleiche gilt für Anbieter von Finanzprodukten, die von der erhöhten Transparenz profitieren, aber auch die Nachhaltigkeit ihrer Produkte offen darlegen müssen. Erst so gewinnt Nachhaltigkeit nachhaltig an Bedeutung.
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