Torben Geppert (li) und Tim Wierichs-Euenheim vom Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars. © Forvis Mazars
  • Von Redaktion
  • 13.02.2025 um 12:49
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:50 Min

Neue Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bringen für Versicherungsunternehmen große Veränderungen: Sie müssen jetzt die sozialen Auswirkungen ihrer gesamten Wertschöpfungskette analysieren. Was dabei zu beachten ist, berichten Torben Geppert und Tim Wierichs-Euenheim vom Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars.

Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464) werden die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert. Nicht nur der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wächst, auch der Inhalt der Berichterstattung wird deutlich komplexer. Die neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen fest, welche Informationen künftig erforderlich sind.

Die ESRS bestehen in der derzeitigen Fassung branchenübergreifend aus zwei allgemeinen sowie zehn themenspezifischen Standards. Diese decken die Bereiche Umwelt, Soziales und Governance ab. Allerdings müssen diese Themen nur dann in die Berichterstattung aufgenommen werden, wenn sie zuvor durch eine Wesentlichkeitsanalyse als relevant identifiziert wurden. In den kommenden Jahren werden zudem sektorspezifische Standards hinzukommen, die zusätzliche Anforderungen und Präzisierungen enthalten.

Der Bereich Soziales wird durch vier Standards abgedeckt, die folgende Themen umfassen:

  • ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
  • 2) ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
  • 3) ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften
  • 4) ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer
Herausforderungen bei der Berichterstattung im Bereich Soziales

Ein zentraler Punkt bei der Berichterstattung nach den ESRS ist die präzise Analyse des gesamten Wertschöpfungsprozesses eines Unternehmens. Versicherungsunternehmen müssen zwischen ihrem eigenen Geschäftsbetrieb und der vor- sowie nachgelagerten Wertschöpfungskette unterscheiden. Die Herausforderungen in diesen Bereichen sind sehr unterschiedlich.

Im eigenen Geschäftsbetrieb sind die Themen des ESRS S1 (Arbeitskräfte des Unternehmens) und des ESRS S4 (Verbraucher und Endnutzer) für Versicherungsunternehmen grundsätzlich relevant. Während die Berichterstattung nach ESRS S1 in der Regel keine größeren Hürden aufwirft, lädt der Standard dazu ein, erweiterte Analysen von Personal- und Gehaltsstrukturen durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf Chancengleichheit.

Der ESRS S4 hingegen stellt den Bedarf von sektorspezifischen Anforderungen heraus. Themen wie persönliche Sicherheit der Kunden oder Kinderschutz sind hier weniger relevant, während die Beratungs- und Servicequalität, verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken und soziale Inklusion stärker im Fokus stehen. Die Notwendigkeit, Anforderungen sektorspezifisch auszulegen, steht jedoch im Widerspruch mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Berichterstattung zu erhöhen.

Die Themen des ESRS S2 (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) und ESRS S3 (Betroffene Gemeinschaften) sind in ihrer Relevanz sehr unterschiedlich und hängen von den spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen Wertschöpfungskette ab. Lagert ein Versicherungsunternehmen Teile der Wertschöpfung an Unternehmen oder Service-Center aus, wird das Thema ESRS S2 dann besonders relevant, wenn diese Tätigkeiten in Ländern mit weniger strengen Arbeitsrechtssystemen stattfinden. Für die Bewertung der Relevanz des ESRS S3 kann neben der grundsätzlich individuellen Betrachtung ebenfalls eine geographische Analyse herangezogen werden.

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