- Von Lorenz Klein
- 07.02.2023 um 18:24
Mit der Transparenzverordnung (TVO) soll das Thema Nachhaltigkeit auch in der Finanzberatung stärker verankert werden – zum 1. Januar 2023 sind die Pflichten für Versicherungs- und Anlagevermittler noch einmal erweitert worden.
Die Vermittlerverbände AfW und Votum haben darauf reagiert und ihre kostenfreien Formulierungshilfen für Vermittler aktualisiert (Download sowohl beim AfW als auch bei Votum möglich). Wie die Verbände gemeinsam mitteilten, betrifft die zusätzliche Vorgabe insbesondere den Online-Auftritt der Berater. Dort müssen sie nun dezidiert erklären, dass sie in der Beratung des Kunden auf die wichtigsten Nachteile eingehen, die sich möglicherweise auf „Nachhaltigkeitsfaktoren“ auswirken könnten.
„Es fehlt noch an einheitlichen Nachhaltigkeitskriterien“
Welche Vermittler jetzt aktiv werden müssen
„Auch wenn die Vorgaben aus Brüssel inzwischen eine realitätsfremde Granularität aufweisen – es wird nun sogar der Wortlaut für Zwischenüberschriften auf Internetseiten gesetzlich vorgeschrieben – so müssen diese nun eben umgesetzt werden“, kommentiert Votum-Vorstand Martin Klein. Dem ursprünglichen und „lobenswerten Ziel, mehr Kapital in nachhaltige Geldanlagen zu leiten, nutzen diese gesetzgeberischen Vorgaben jedoch nicht“, kritisiert Klein.
„Die Regulierungsdichte beim Thema ESG wird immer unüberschaubarer und die Begrifflichkeiten immer unübersichtlicher. Gerade darum wollen wir gemeinsam Halt und sachliche sowie weitestgehend praxisnahe Orientierung geben“, ergänzt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
Zum Hintergrund: Die Transparenzverordnung (TVO) trat bereits am 10. März 2021 EU-weit in Kraft. Sie verpflichtet nicht nur Produktgeber dazu, nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten zu erfüllen. Auch für Versicherungs- und Anlagevermittler – in der TVO kollektiv als Finanzberater bezeichnet – müssen entsprechende Informationspflichten umsetzen.
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