- Von Lorenz Klein
- 13.07.2022 um 12:12
Der Countdown läuft: Ab dem 2. August 2022 gilt sie – die verpflichtende Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Verkauf von Versicherungsanlageprodukten. Zu diesem Anlass hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf eine Checkliste für Versicherungsvermittler hingewiesen (Download hier).
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Der BVK wolle mit der Checkliste alle Vermittler unterstützen, die ihre Positionierung beim Thema Nachhaltigkeit erstellen und überprüfen wollen, wie es in einer Mitteilung heißt. „Wir werden als Vermittler nur dann authentisch und kompetent von unseren Kunden wahrgenommen, wenn wir unsere eigenen individuellen Positionen zu Nachhaltigkeitsfragen kennen“, erklärte BVK-Präsident Michael Heinz.
Dabei reiche die formal korrekte Abfrage vorgegebener Stichpunkte nicht aus, wie Heinz betonte. Denn: Die „dringend notwendige“ Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft beginne für die Vermittlerbranche beim Kundenkontakt. Dies sei Verpflichtung und Chance zugleich, so Heinz.
Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund, der die Checkliste wissenschaftlich begleitet, hebt daher auch die Bedeutung des Gesamtkonzepts hervor. „Eine jegliche Beschäftigung mit Nachhaltigkeitsfragen muss alle Bereiche des Geschäftsmodells eines Vermittlerbetriebes durchdringen“, so der Appell Beenkens. Dies beginne „bei der eigenen Positionierung, der Entscheidung für eine offensive, neutrale oder defensive Grundhaltung und betrifft letztlich jeden einzelnen operativen Prozess“.
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