- Von Juliana Demski
- 29.03.2021 um 18:42
Seit dem Inkrafttreten der EU-Transparenzverordnung (TVO) am 10. März 2021 müssen Finanzberater und Finanzmarktteilnehmer ihre Kunden umfangreicher über das Thema Nachhaltigkeit aufklären. Auch Lebensversicherer sind davon betroffen. Die Analysten von Franke und Bornberg wollten wissen: Wie steht es nun, zwei Wochen später, um die TVO-Umsetzungen der Anbieter?
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In einer Stichprobe haben sich die Experten die Internetauftritte der zehn größten Lebensversicherer genauer angeschaut. Untersucht wurden Allianz, Axa, Debeka, Ergo, Generali, HDI, Huk-Coburg, R+V, Versicherungskammer Bayern (VKB) und Zurich. So sind fünf erste Fakten entstanden, die die momentane TVO-Situation beschreiben sollen.
TVO-Fakt Nummer 1:
Die gute Nachricht zuerst: Alle zehn Versicherer informieren in einem den Vorschriften entsprechenden Umfang. Aber: Dieser Umfang fällt laut den Analysten recht unterschiedlich aus. Der Grund: „Der Gesetzgeber macht weder Mindest- noch Maximalvorgaben zu den offenzulegenden Informationen“, schreibt Franke und Bornberg dazu. Einige Gesellschaften setzten offenbar auf Menge. Im Durchschnitt aller Gesellschaften hätten die Informationen je Unternehmen immerhin aber sieben Blätter Papier verbraucht. Nicht immer bestehe dabei ein Zusammenhang zwischen Länge und Informationsgehalt.
TVO-Fakt Nummer 2:
Alle untersuchten Versicherer stellen die Informationen zur TVO laut den Analysten auf einer gesonderten Seite in ihrem Internetauftritt bereit. Das Problem: Der Weg zu dieser Seite gestalte sich „höchst unterschiedlich“. Sei diese Seite nicht verlinkt, werde die Suche für Vermittler und Kunden aufwendig. „In einem Fall der Stichprobe musste bei der Gesellschaft angefragt werden, wo sie die Informationen verortet hat“, schreiben die Experten. Versicherer wie die Allianz, Ergo, VKB und Zurich informierten dagegen zusätzlich auf den jeweiligen Produktseiten – beispielsweise durch Verlinkung auf die zentrale Seite.
TVO-Fakt Nummer 3:
Die zehn größten Lebensversicherer erfüllen allesamt das Pflichtprogramm – einige aber „auch die Kür“, wie es Franke und Bornberg beschreibt. Alle hätten Ausschlusskriterien für die Kapitalanlage definiert, zum Beispiel Waffen und Kohle-Industrie. Und: Drei Versicherer gingen sogar noch einen Schritt weiter und orientierten sich zusätzlich an einer Positivliste.
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