- Von Barbara Bocks
- 24.09.2024 um 14:53
Mythos 3: Alle Naturgefahren sind über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt
Falsch! Jeder Hausbesitzer sollte daher unbedingt einen genauen Blick in seine Versicherungsunterlagen werfen. Denn eine Wohngebäudeversicherung deckt oftmals nur Schäden gegen Sturm und Hagel ab. Überschwemmungen durch Starkregen oder Hochwasser sind darin nicht automatisch enthalten. Dafür brauchen Versicherte einen Zusatzbaustein, der sie gegen weitere Naturgefahren wie Elementargefahren absichert. Den Besitz im Haus, also bewegliche Gegenstände wie Möbel, technische Geräte oder Kleidung, müssen Versicherte außerdem über eine Hausratversicherung abdecken.
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