Mit dem neuen Jahr ändert sich auch die Förderung von E-Autos. © picture alliance / Kirchner-Media | Teresa Kröger
  • Von Manila Klafack
  • 10.01.2023 um 10:57
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Wer mit dem Gedanken spielt, sich ein Elektro-Auto zuzulegen, bekommt im neuen Jahr weniger Förderung als noch 2022. Gewerbetreibende sollten angesichts der langen Lieferzeiten eine Bestellung sogar möglichst schnell aufgeben. Ab September gibt es für Unternehmen keinen Zuschuss mehr. Hier ein Überblick über die neuen Regelungen.

Die Förderung von Plug-in-Hybriden, also Elektro-Autos, deren Batterie neben Strom auch über einen Verbrennungsmotor geladen werden kann, läuft zum Jahresende 2022 aus. Der Umweltbonus 2023 sieht ab dem 1. Januar nur noch einen Zuschuss für rein elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge vor. Das gilt sowohl für E-Autos mit Batterie als auch für diejenigen mit einer Brennstoffzelle.

Aktuell können bis zu 9.000 Euro für ein Elektro-Auto genutzt werden. Im neuen Jahr wird es deutlich weniger geben. Die Förderung richtet sich dann nach dem Nettolistenpreis des Autos. Privatpersonen und Gewerbetreibende können gleichermaßen für Fahrzeuge mit einem Preis von bis zu 40.000 Euro mit 4.500 Euro gefördert werden, Nettolistenpreise zwischen 40.000 und 65.000 Euro erhalten 3.000 Euro Umweltbonus. Ab 1. September wird der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen eingegrenzt. Entscheidend für den Erhalt der Förderung ist das Zulassungsdatum. Der Antrag muss online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Minister Habeck zufrieden mit der bisherigen Zahl der E-Autos

„Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft“, so Umweltminister Robert Habeck. Das Eine-Million-Ziel sei im Jahr 2021 erreicht und im Jahr 2022 wurde bereits an der Zwei-Millionen-Marke gekratzt. „E-Fahrzeuge werden immer beliebter und brauchen in absehbarer Zeit keine Zuschüsse mehr“, sagt Habeck.

Auch für Niko Hennig, Abteilungsleiter Produkt Schaden/Unfall bei den Itzehoer Versicherungen, gilt als sicher, dass Fahrzeuge mit alternativen Antrieben die fossilen Verbrenner zunächst ergänzen und später ersetzen werden. Jahr für Jahr steige die Anzahl der zu versichernden Elektrofahrzeuge. Ob die geänderten Förderregelungen das Tempo dieser Entwicklung beeinflussen, lässt sich nur schwer vorhersagen. „Neben der finanziellen Förderung muss auch die Infrastruktur vorhanden sein, um beispielsweise ein Elektrofahrzeug zuhause laden zu können.“

Hennig rät Besitzern von E-Autos bei der Wahl ihrer Versicherung darauf zu achten, dass nicht nur Bauteile wie Wasserstoffwandler oder Akkumulator ausreichend gedeckt sind, sondern auch Folgekosten abgesichert werden. „Beispielsweise sind die Kosten eines Löschcontainers, falls das Fahrzeug in Brand gerät, oder die Diagnostik von defekten Akkus mit möglichen Verbringungskosten elementare Umfänge, die eine Versicherung für E-Fahrzeuge beinhalten sollte“, so Hennig.

Die neuen Vorgaben für den Umweltbonus im Überblick:
Ab 1. Januar 2023:
  • Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen gibt es nicht mehr
  • Der Umweltbonus für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt künftig:
    • mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
    • mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht.
Ab 1. September 2023
  • Die Konditionen hinsichtlich der Förderhöhe bleiben unverändert
  • Die Förderung wird jedoch auf Privatpersonen beschränkt
Ab 1. Januar 2024
  • Den Umweltbonus in Höhe von 3.000 Euro gibt es nur noch für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro. Autos mit einem höheren Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr
  • Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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