- Von Lorenz Klein
- 30.11.2022 um 12:22
Finanzanlagenvermittler und Honorarberater müssen künftig ebenfalls die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden ermitteln und bei ihrer Anlageempfehlung berücksichtigen (wir berichteten).
Der Vermittlerverband Votum begrüßt dies ausdrücklich – hat aber noch viele Fragen an das zuständige Bundeswirtschaftsministerium. Damit die Akzeptanz der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen im Beratungsprozess gelinge, müssten „gewisse Grundvoraussetzungen geschaffen werden“, fordert Votum-Vorstand Martin Klein.
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Beispielsweise seien die Berater darauf angewiesen, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vermögensanlagenanbieter die Nachhaltigkeitsmerkmale ihrer Kapitalanlageprodukte zutreffend beschreiben. Insbesondere den Nachhaltigkeitsanteil in ihren Produkten müssten die Gesellschaften „korrekt bestimmen“, wie Klein betont. Es könne nicht Aufgabe der Berater sein, die Angaben der Produktanbieter auf Richtigkeit zu überprüfen, so der Votum-Vorstand weiter.
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Der Verband trete daher für eine eindeutige Abgrenzung der Verantwortungsbereiche von Produktgebern und Beratern ein. Und weiter: „Wir fordern, dass die Einführung der Nachhaltigkeitspräferenzabfragepflicht mit der Klarstellung verbunden wird, dass sich Finanzanlagevermittler auf die Aussagen von Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vermögensanlagenanbietern verlassen können“, appelliert Klein an das zuständige Bundeswirtschaftsministerium. Zum Hintergrund: Am heutigen Mittwoch enden die Konsultationen für die entsprechende Anpassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).
Sollten die prospektierten Informationen fehlerhaft sein, hafteten die Anbieter, nicht jedoch die Vermittler, macht der Verband seine Rechtssauffassung deutlich. Eine Zulassung von Verkaufsprospekten zum Vertrieb müsse zudem mit der Sicherheit verbunden werden, dass Vermittler diese im Vertrieb nutzen könnten, ohne Haftungsrisiken zu befürchten. „Für die Prospektaussagen müssen daher konsequent allein die Prospektverantwortlichen haften“, wiederholt Klein seine Forderung.
Durchschnittlicher Zeitaufwand von 6 Minuten pro Beratungsvorgang sie weltfremd
Darüber hinaus kritisiert der Verband, dass der Erfüllungsaufwand der Abfragepflicht für Berater dramatisch unterschätzt werde. „Bei aller Richtigkeit der Anpassung der FinVermV muss eine deutliche Kritik daran geübt werden, wie seitens des Ministeriums der Erfüllungsaufwand zur Umsetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage beurteilt wird“, heißt es seitens des Votum-Verbands. Es bestehe zu hoffen, dass diese gänzlich unrealistische Aufwandsbeurteilung nur auf Unwissenheit beruhten und nicht auf der generellen Haltung, dass eine Anlageberatung als minderqualifizierte Dienstleistung abgetan werde.
Das Ministerium geht Votum zufolge in dem vorliegenden Entwurf davon aus, dass für die Abfrage und Zusammenstellung von Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden in der Anlageberatung lediglich ein durchschnittlicher Zeitaufwand von 6 Minuten pro Beratungsvorgang erforderlich sei.
„Jede Person, die sich ernsthaft mit den gesetzgeberischen Grundlagen der Nachhaltigkeitspräferenzermittlung befasst hat, kann bei dieser unrealistischen Zeitannahme nur staunend den Kopf schütteln. Tatsächlich ist pro Beratungsfall von einem Vielfachen des hier angesetzten Zeitaufwandes auszugehen“, so Martin Klein. Erste Untersuchungen von Votum hätten ergeben, dass mit dem Zehnfachen des vom Ministerium angegebener Erfüllungsaufwand realistisch sei.
Die ausführliche Antwort des Votum-Verbands auf die Konsultation der Änderung der FinVermV gibt es hier zum Download.
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