Arbeitgeber können ihre Mitarbeitenden mit einer betrieblichen Arbeitskraftabsicherung vor finan­ziellen Engpässen schützen, falls sie wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können. © picture alliance / Shotshop / DC2
  • Von Jens Lehmann
  • 12.07.2024 um 12:46
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Benefits wie die betriebliche Arbeitskraftabsicherung stehen bei Beschäftigen hoch im Kurs. Angesichts des Fachkräftemangels sind Unternehmen gut beraten, ihrem Personal eine betriebliche Lösung anzubieten. Doch welche Optionen gibt es? Und wer bezahlt den Extra-Schutz?

bAKS als Lockmittel für Talente

Darum ist es so wichtig für Unternehmen, durch besondere Anreize attraktiv für ihre Beschäftigten und potenzielle neue Kräfte zu bleiben beziehungsweise zu werden. Die betriebliche Arbeitskraftabsicherung ist ein ideales Instrument dafür. Möglich sind mehrere bAKS-Finanzierungsvarianten: Die Absicherung kann beispielsweise per Entgeltumwandlung von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst bezahlt werden. Bei diesem Modell leitet der Arbeitgeber einen Teil des Bruttoeinkommens direkt in die Absicherung um. Basis dafür ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherer.

Aus der Entgeltumwandlung ergeben sich für die Beschäftigten Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben. Darüber hinaus profitieren sie ganz direkt von einem Zuschuss ihres Arbeitgebers: Wie bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) unterstützt er das Absicherungsmodell mit einem Zuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags.

Alternativ kann er auch einen höheren Zuschuss beisteuern – oder den Königsweg der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung einschlagen und die Kosten für den Schutz der Beschäftigten komplett tragen. „Wir sehen zunehmend die Bereitschaft der ­Arbeitgeber, deutlich höhere Zuschüsse als die gesetzlich vorgegebenen 15 Prozent zu leisten“, sagt Stefanie Frühwald von der Nürnberger Versicherung. Denn mittlerweile gilt in vielen Branchen: Je fürsorg­licher und großzügiger der Chef, desto ­besser seine Chance auf gutes Personal. Denn die Mitarbeitenden lieben den betrieblichen Schutzschirm.

Welchen Betrag der Arbeitgeber auch immer übernimmt: Er kann ihn als Betriebsausgabe geltend machen. Das bringt auch ihm steuerliche Vorteile, und in vielen Fällen ist der Zuschuss sozialversicherungsfrei. „Zugleich positioniert er sich als attraktiver Arbeitgeber, der soziale Verantwortung gegenüber den Beschäftigten übernimmt“, sagt Andreas Müller, Leiter bAV bei Zurich Gruppe Deutschland. „Das trägt dazu bei, das Vertrauen und die Loyalität der Belegschaft zu stärken.“

Versicherer wie die Allianz, Zurich, Nürnberger oder Hanse-Merkur haben auf den steigenden Bedarf an Produkten der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung reagiert. Sie bieten ein Bündel von Konzepten an, damit Arbeitnehmer die zur Jahrtausendwende stark eingeschränkten staatlichen Leistungen bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit mithilfe des Arbeitgebers aufstocken können.

Dafür hat Zurich sowohl Verträge mit Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss als auch vollständig firmenfinanzierte Absicherungslösungen mit stark reduzierten Risiko- und Gesundheitsfragen im Portfolio. Zahlt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge, verzichtet der Versicherer bis zu einer monatlichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von bis zu 3.000 Euro auf eine ärztliche Untersuchung. Bei einer vollständig firmenfinanzierten Arbeitskraftabsicherung können Arbeitgeber ihre Beschäftigten oder definierte Teilgruppen von mindestens 20 Personen über die Kollektivversicherung „Team“ schützen. Alle Mitarbeitenden werden als Einheit bewertet und sind ohne Gesundheitsprüfung bis zur vertraglich festgelegten Obergrenze versichert.

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Jens Lehmann

Jens Lehmann ist diplomierter Publizist und Betriebswirt und arbeitet als freier Journalist und Autor in Hamburg. Er ist thematisch auf Wirtschafts-, Finanz- und Mobilitätsthemen spezialisiert. Seine Beiträge erscheinen in Publikationen großer Zeitungsverlage, Unternehmensveröffentlichungen sowie bei Pfefferminzia.

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