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Arbeitgeber können ihre Mitarbeitenden mit einer betrieblichen Arbeitskraftabsicherung vor finan­ziellen Engpässen schützen, falls sie wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können. © picture alliance / Shotshop / DC2
  • Von Jens Lehmann
  • 12.07.2024 um 12:46
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lesedauer Lesedauer: ca. 05:20 Min

Benefits wie die betriebliche Arbeitskraftabsicherung stehen bei Beschäftigen hoch im Kurs. Angesichts des Fachkräftemangels sind Unternehmen gut beraten, ihrem Personal eine betriebliche Lösung anzubieten. Doch welche Optionen gibt es? Und wer bezahlt den Extra-Schutz?

Auch Grundfähigkeiten geschützt

Die Nürnberger Versicherung ist einer der wenigen Anbieter, der neben der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung in verschiedenen Tarifvarianten auch einen betrieblichen Grundfähigkeitsschutz im Programm hat. Ihre betriebliche BU ­bietet über die Absicherung der ­Arbeitskraft hinaus unkomplizierte Leistungen im Fall einer Krebsdiagnose und befreit den Kunden bei längerer Arbeitsunfähigkeit von den Beiträgen. „Mit der Grundfähigkeitsversicherung erreichen wir auch Belegschaften, die überwiegend körperlich tätig sind“, so Expertin Frühwald. Zusätzliche Zielgruppenbausteine böten die Möglichkeit, das Versicherungsangebot noch passgenauer auf einzelne Berufsbilder zuzuschneiden. Weiterer Vorteil: Bereits ab zehn Versicherten ist der Zugang zur betrieblichen Arbeitskraftabsicherung per einfacher Dienstobliegenheitserklärung durch den Arbeitgeber möglich – die umfassenden Gesundheitsfragen entfallen.

Auch die Allianz bietet Unternehmen mehrere Produkte zur Arbeitskraftabsicherung an, darunter die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der Allianz ist sie in Kombination mit einer betrieblichen Altersversorgung oder als eigenständige Versicherung zu haben. Hinzu kommt die betriebliche Körperschutz-Police. Sie springt ein, falls körperliche oder geistige Fähigkeiten des Versicherten beeinträchtigt sind, zum Beispiel durch Demenz oder Unfall. Der Schutz lässt sich durch Wahlleistungen erweitern, darunter finanzielle Hilfen bei längerer Krankschreibung, bei Depressionen oder bei Verlust einer für den Job wichtigen Fähigkeit.

Viele interessante Produkt-Optionen

Die Beispiele machen deutlich: In der Beratung zur betrieblichen Arbeitskraftabsicherung haben Versicherungsvermittler viele interessante Produkt-Optionen. Zudem können sie ihren Firmenkunden Top-Tarife anbieten. Denn die Qualität der BU-Direktversicherungen über den Arbeitgeber ist sehr hoch, wie die jüngste Bewertung für Berufsunfähigkeitsversicherungen durch die Rating-Agentur Franke und Bornberg zeigt. Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der 36 Tarife mit 45 Tarifvarianten schnitt 2023 mit der Höchstbewertung „hervorragend“ (FFF+) ab, gut ein weiteres Fünftel (22 Prozent) stufte das Analyseunternehmen mit „sehr gut“ (FFF) ein.

Doch gute Produkte sind nicht alles, damit Versicherungsvermittler ihre Kunden optimal beraten und absichern können. Das Thema betriebliche Arbeitskraftabsicherung erfordert Spezialwissen, etwa im Steuer- und Sozial­versicherungsrecht. Davon sollten sich Vertriebler angesichts des großen Geschäftspotenzials aber nicht abschrecken lassen. Zumal die Expertise von den Versicherern kommt. Sie bieten Maklern meist sehr weitreichende Unterstützung an, darunter die Begleitung beim Erstkontakt mit dem Kunden, Übernahme von Gesprächen mit der Geschäftsführung, der Personalabteilung oder dem Betriebsrat sowie Backoffice-Dienstleistungen.

Digitale Tools unterstützen

Zusätzlich erleichtern die Versicherer Vermittlern die Arbeit durch digitale Tools. Bei der Allianz läuft die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung, Krankenversicherung und Arbeitskraftabsicherung über die Plattform „Firmenonline“. Sie ist insbesondere für die Betreuung kleiner und mittelständischer Betriebe gedacht und ermöglicht es Arbeitgebern und Vermittlern, Verträge einfach und schnell online zu managen.

Ohnehin bedeutet die betriebliche Arbeitskraftabsicherung für Personalabteilungen von Firmen einen nur sehr geringen Verwaltungsaufwand. Einerseits können bAV und bAKS in einem Vertrag zusammengeführt werden. Das spart Zeit und Kosten. Zudem läuft eine betriebliche Arbeitskraftabsicherung nahezu „geräuschlos“ über das Lohnabrechnungssystem mit. Und schließlich reduziert sich der Aufwand für den Arbeitgeber auf ein Minimum, wenn er die Mitarbeiter nicht einzeln, sondern als Ganzes im Rahmen eines Kollektivvertrags beim Versicherer anmeldet. Viele gute Argumente für Vermittler, um ihren Firmenkunden die unbegründete Sorge zu nehmen, die bAKS könne zu viel Verwaltungsaufwand für das Unternehmen bedeuten.

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Jens Lehmann

Jens Lehmann ist diplomierter Publizist und Betriebswirt und arbeitet als freier Journalist und Autor in Hamburg. Er ist thematisch auf Wirtschafts-, Finanz- und Mobilitätsthemen spezialisiert. Seine Beiträge erscheinen in Publikationen großer Zeitungsverlage, Unternehmensveröffentlichungen sowie bei Pfefferminzia.

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