- Von Redaktion
- 10.12.2018 um 10:32
Beim Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen Kunden ab Januar 2019 ein neues Informationsblatt. Die Versicherungen müssen darin rechtzeitig vor der Unterschrift auf maximal drei Seiten Auskunft über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien und deren Zahlungsweise sowie über Ausschlüsse informieren.
Marktwächter halten neue Basisinformationsblätter für nicht vergleichbar
Was kann das „LV-Quartett“ der Verbraucherzentrale Bremen?
„Verbraucher bemerken Beratungsfehler oft nicht“
Auch die Laufzeit sowie Anfangs- und Enddatum des Vertrags müssen die Gesellschaften darin angeben, ebenso die Pflichten des Kunden um Leistungen zu erhalten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
Grundlage für die Neuerungen ist die „EU-Durchführungsverordnung zur Festlegung eines Standardformats für das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“. Es schreibt auch vor, dass die Versicherer ab dem Jahreswechsel eine klare Sprache für die Produktinformationsblätter verwenden müssen.
Für Klarheit sollen künftig auch Symbole sorgen. Grüne Häkchen oder ein rotes X sollen dem Kunden an den entscheidenden Stellen deutlich erkennbar und einfach signalisieren, wo sich die wichtigsten Informationen des Versicherungsprodukts befinden.
Die neuen Vorgaben gelten für alle Sparten, die keine Versicherungsanlageprodukte sind.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren