- Von Karen Schmidt
- 01.12.2020 um 17:30
Seit Monaten setzen sich Versicherungs- und Fondsbranche für eine Reform der staatlich geförderten Riester-Rente ein. Passiert ist von Seiten der Politik – nichts. Laut Frank Schäffler, FDP-Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags, drohen viele Produktanbieter daher bereits damit, das Neugeschäft der Riester-Rente komplett einzustellen. Die teure Beitragsgarantie in Verbindung mit der aufwendigen staatlichen Kontrolle machten das Produkt zu unattraktiv.
„So etwas passiert, wenn die Politik versucht, alle möglichen Ideale in ein Produkt zu zwängen, dass dann aber auf längere Sicht in der Praxis nicht funktioniert“, sagte Schäffler auf dem 17. AfW-Hauptstadtkongress vor rund 50 Branchenentscheidern und Fördermitgliedern des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung.
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Der FDP-Mann will daher sowohl die Verpflichtung zur Beitragsgarantie als auch zur Verrentung in der Riester-Rente aufheben. Optional könnten beide Kriterien als Varianten bestehen bleiben. „Aber eine Anlage in Aktien ist beinahe alternativlos in der Altersvorsorge, deswegen muss man dem Anleger mehr Spielraum geben“, so Schäffler.
Bei Neuabschluss der Fonds-Riester-Variante etwa könne zurzeit gar nicht mehr in Fonds angelegt werden, weil zu Beginn der volle Sparbeitrag aufgrund des Produktkonzepts in die teure Garantiekomponente fließen müsse. Schäffler verwies dabei auch auf den Vorschlag seiner Partei zu einem Altersvorsorgekonto, das eine Förderung unterschiedlicher Anlagen ermöglichen würde und in das man die Riester-Rente integrieren könnte.
Umfassende Entbürokratisierung
Carsten Brodesser (CDU), ebenfalls Mitglied im Finanzausschuss, bekundete auf der gleichen Veranstaltung, dass man bei vielen für Vermittler wesentlichen Regulierungsvorhaben einen „Stillstand der Rechtspflege“ erreicht habe, hauptsächlich weil der Koalitionspartner SPD auf der Bremse stehe.
Auch Brodesser sprach sich für eine Reform der Riester-Rente mit einer umfassenden Entbürokratisierung aus: „Wir schlagen vor, aufbauend auf einer Grundförderung ab einem jährlichen Sparbetrag von 437,50 Euro eine klare lineare Förderung einzuführen, in Höhe von 40 Prozent pro Euro“.
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