- Von Iris Bülow
- 09.11.2018 um 15:21
Dass das Thema im aktuellen FinVermV-Entwurf nicht auftauche, heiße jedoch nicht, dass es abgehakt sei, glaubt Wirth: „Es kann immer noch sein, dass in die endgültige Verordnung auch verschärfte Regeln Einzug halten.“ Daher werde sein Verband auch diesen Punkt in seiner Stellungnahme sicherheitshalber berücksichtigen.
Zielmarktbestimmung
Auch hier gehe der Entwurf über die für Banken geltenden Bestimmungen hinaus, beklagt Wirth. Denn es seien keine Ausnahmen für Überschreiten von Zielmarktgrenzen vorgesehen. KWG-regulierte Vermittler könnten dagegen solche Ausnahmen durchaus machen – wenn sie sie angemessen begründeten.
Dass also gerade 34f-Vermittler in gut dargelegten Ausnahmefällen keine Produkte jenseits der definierten Zielmärkte vermitteln dürfen sollten, empfindet Wirth als nicht einleuchtend. Der AfW werde auch hier auf eine Änderung hinwirken.
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