- Von Manila Klafack
- 31.07.2020 um 11:41
Um einen besseren Überblick über die Höhe der Einkünfte im Alter zu ermöglichen, und damit frühzeitig eine eventuelle Lücke zu schließen, sollen alle Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung sowie betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge zusammengeführt werden. In zwei Jahren soll dafür ein entsprechendes Online-Portal allen Bundesbürgern zur Verfügung stehen.
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Staatliche Leistungen reichen bei weitem nicht aus
„Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern eine ergänzende Informationsquelle für eine souveräne Altersvorsorgeplanung zu bieten, die eine Übersicht der bisherigen Altersvorsorge auf einen Blick ermöglicht”, wird aus einem dem „Handelsblatt“ vorliegenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zitiert, der sich in der Ressortabstimmung befinden soll. Bisher sei es „nicht immer leicht verständlich und nur sehr bedingt geeignet, einen Gesamtüberblick über die bereits erreichten oder erreichbaren Versorgungsleistungen im Alter zu erhalten“, stehe in dem Gesetzentwurf.
Die verschiedenen Systeme der Altersversorgung sollen, so heißt es weiter, über die Steueridentifikationsnummer zusammengeführt werden. Dafür soll eine Zentralstelle bei der Deutschen Rentenversicherung eingerichtet werden. Bereits Anfang 2021 soll das neue Gesetz in Kraft treten. Wie das „Handelsblatt“ weiter berichtet, ist eine einjährige Pilotphase geplant. Die Teilnahme der Vorsorgeeinrichtungen sei zunächst freiwillig, könne aber auch angeordnet werden.
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