- Von Karen Schmidt
- 24.02.2020 um 15:59
Auch die PEPP-Anbieter – Versicherungen, Fondsgesellschaften, Banken, Vermögensverwalter und Pensionsfonds – sollen die Renten einfacher über die Landesgrenzen hinweg verkaufen können, mithilfe eines sogenannten EU-Produktpasses. Die Aufsichtsbehörden in den einzelnen Ländern, hierzulande ist das die Bafin, erteilen die Zulassung für die Produkte. Die einzelnen Mitgliedsstaaten regeln dann auch die Details der staatlichen Förderung. Dabei hat die EU-Kommission die Nationen bereits dazu aufgefordert, den neuen Produkten die gleiche Steuer- und sonstige Förderung zukommen zu lassen, wie ähnlichen bereits existierenden nationalen Konzepten – auch wenn die PEPPs den Anforderungskatalog vielleicht nicht eins zu eins erfüllen. So sollen Markteintrittsschranken für die neuen Produkte vermieden werden.
So viel zur Theorie. In der Praxis werden sich hier Schwierigkeiten ergeben, glaubt Michaela Willert, Rentenexpertin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Denn: Die unterschiedlichen Förder- und Steuersysteme der Länder lassen sich ihrer Ansicht nach nur schwer miteinander vereinbaren. „Die Mitnahme einer privaten Rentenversicherung ins Ausland ist nicht einfach“, sagt Willert. „Und mit der neuen Europarente würde das Problem auch nicht wegfallen.“
Riester-Kriterien für PEPP
Deutschland wolle PEPP-Produkte zum Beispiel nur dann steuerlich fördern, wenn sie dieselben Kriterien wie die Riester-Rente erfüllten. Und ein Deutscher, der etwa in Österreich, Italien oder in den Niederlanden weiter in seine private, in Deutschland abgeschlossene Rentenpolice einzahlen wolle, müsse dort auf seinen Versicherungsbeitrag eine Steuer zahlen. Es bleibt also abzuwarten, wie portabel die Produkte in der Realität tatsächlich sein werden.
Neben den (vermeintlich) vereinfachten Mitnahmemöglichkeiten, soll das PEPP vor allem mit seiner Einfachheit punkten. Transparenzanforderungen, Anlageoptionen und Wechselrechte werden standardisiert. Das soll die Vergleichbarkeit erhöhen und den Wettbewerb anstacheln. Dazu trägt auch bei, dass Sparer ihren Anbieter alle fünf Jahre zu gedeckelten Kosten wechseln dürfen.
Kostendeckel von einem Prozent beim Basis-PEPP
Einen Kostendeckel sieht auch das sogenannte Basis-PEPP vor, das jeder Anbieter in sein Portfolio aufnehmen muss. Es ist mit einer Kapitalgarantie versehen, die dem Kunden zum Ende der Laufzeit mindestens seine eingezahlten Beiträge garantiert. Wie dieses Sicherheitsnetz im Einzelnen aussehen muss, steht dabei noch nicht fest. Das Basis-PEPP darf dabei allerdings nicht mehr als ein Prozent pro Jahr des angesparten Kapitals kosten.
Verbraucherschützern ist das noch zu hoch. „Ich würde mir einen schärferen Kostendeckel vorstellen“, sagt etwa Axel Kleinlein, Chef des Bunds der Versicherten. Die potenziellen Anbieter der PEPP-Produkte schlagen dagegen Alarm: „Man muss das Produkt erst ins Leben rufen, einen Vertrag aufsetzen und verpflichtend beraten. Mit einem Kostendeckel von einem Prozent ist das für die Anbieter nicht zu stemmen“, sagt GDV-Expertin Willert voraus.
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