- Von Karen Schmidt
- 24.02.2020 um 15:59
Neben dem Basis-PEPP dürfen Versicherungen & Co. maximal fünf weitere Variationen mit unterschiedlichen Anlagevarianten für verschiedene Risikoprofile anbieten. PEPPs werden Sparer online abschließen können, was sie gerade für jüngere Europäer interessant machen soll.
Aber auch Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler sollen Sparern den Zugang zu den Produkten ermöglichen. Eine Beratung und Geeignetheitsprüfung ist nämlich Pflicht, damit Kunden „eine informierte Entscheidung“ zum Kauf treffen können, wie es die Kommission formuliert. Auch vor der Rentenphase ist eine Beratung vorgesehen, damit Sparer entscheiden können, welche Auszahlform – Einmalzahlung, Rente, Auszahlplan oder eine Kombination davon – sich für sie am besten eignet.
Rente ist nicht gleich Rente
An diesem Punkt sehen die Versicherungsgesellschaften erneut Gefahr im Verzug. Dass Sparer bis zu ihrem Lebensende Leistungen beziehen, wie es etwa bei einer deutschen Rentenversicherung der Fall ist, ist bei den PEPPs keine Pflicht. Theoretisch könnten Unternehmen wie Fondsgesellschaften also ein PEPP unter dem Namen „Rente“ anbieten, das vielleicht nur einen Auszahlplan vorsieht – bei dem die Zahlungen also enden, wenn das Kapital aufgebraucht ist.
Die monatliche „Rente“ erschiene hier höher, weil die Laufzeit kürzer ist, was Verbraucher zum Abschluss eines solchen Produkts „verleiten“ könnte, so die Versicherer. Das kann dann zum Problem werden, wenn die Verbraucher länger leben, als Geld da ist.
2021 geht’s los
Wie sind die nächsten Schritte? Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben die PEPP-Verordnung bereits abgenickt. Jetzt ist die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa dran. Sie soll bis zum Sommer konkrete Regeln für die Ausgestaltung der Produkte erarbeiten. Bis März 2020 nimmt die Behörde dafür Vorschläge an.
Dabei geht es zum Beispiel darum, wie das PEPP-Informationsdokument konkret aussehen soll. Der Kunde soll insbesondere über den langen Anlagehorizont, die Risiken und Leistungen sowie Art und Wirkung der Kapitalgarantie aufgeklärt werden. „Ausführlich aufgeschlüsselt werden muss auch der Betrag, der erforderlich ist, um ein gewünschtes Rentenziel zu erreichen, abzüglich der Kosten und Gebühren“, heißt es in einem Blogbeitrag zum Thema der Unternehmensberatung Pricewaterhouse Coopers. Die ersten PEPPs werden 2021 auf dem Markt erwartet.
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