- Von Karen Schmidt
- 18.01.2023 um 11:38
Die Beiträge zur staatlich geförderten Rürup-Rente sind seit Jahresbeginn komplett von der Steuer absetzbar. Bisher waren es nur 94 Prozent. Die Bundesregierung hatte diesen Schritt im Jahressteuergesetz 2022 beschlossen.
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Allerdings ist der Sonderausgabenabzug gedeckelt: Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtung sind im Jahr 2023 maximal 26.528 Euro (bei Verheirateten sind es 53.056 Euro) abzugsfähig.
Trotzdem kann die Rürup-Rente steuerlich sehr interessant, so ein Hinweis der Universa Versicherung. Bei einem Grenzsteuersatz von etwa 35 Prozent erhielten Rürup-Sparer bei einem Monatsbeitrag von 100 Euro mit der Einkommensteuer 420 Euro pro Jahr zurück. Im Vergleich zu anderen staatlich geförderten Produkten könne die Rürup-Rente auch fondsgebunden ohne Garantien abgeschlossen werden. „Das erhöht die Renditechance gerade bei langlaufenden Verträgen enorm“, erklärt die Universa.
Bei der Produktauswahl sollte man darauf achten, dass der Rentenbeginn flexibel gewählt werden kann und variable Sonderzahlungen möglich sind, so der Versicherer weiter. Das sei vor allem für Selbstständige interessant, um je nach Geschäftsverlauf das Steuerergebnis steuerlich optimieren zu können.
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