- Von Juliana Demski
- 17.08.2020 um 17:48
Seit 2017 tüftelt die EU-Kommission schon an dem Projekt Pepp – einem europaweit gültigen Rentenkonzept mit dem sperrigen Namen Pan-European Personal Pension Product. Nun stehen die ersten Rahmenbedingungen für die Umsetzung und die Regulierung der Produkte fest, wie die EU-Versicherungsaufsicht Eiopa berichtet.
Ziel sei es, das Potenzial des europäischen Marktes für die private Altersvorsorge zu nutzen, heißt es in einer Pressemitteilung. Eiopa zufolge gehe es darum, „sichere, einfache sowie günstige“ Vorsorgeprodukte für alle europäischen Bürger zu schaffen (hier haben wir einen ausführlichen Bericht dazu). Aus diesem Grund hat die Behörde zwei Verbraucherinformationsdokumente entwickelt, die jeder Anbieter vorweisen muss: das „Pepp Key Information Document“ (Pepp Kid) und das „Pepp Benefit Statement“.
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Ersteres solle den zukünftigen Versicherten einen Überblick über die Produkte geben und die Analyse der Risiko-Ertrags-Profile erleichtern, heißt es. Zudem sei ein „zusammenfassender Risikoindikator“ enthalten. Das „Pepp Benefit Statement“ müssten die Anbieter hingegen jährlich an ihre Versicherten schicken. Hier gehe es um Informationen zu Beitragszahlungen, Kosten und Wertentwicklung.
Zudem wolle die Eiopa den Vertrieb hauptsächlich digital gestalten. Auf der einen Seite hätten die Kunden so den Vorteil, stets leicht auf alle Informationen zugreifen, diese verstehen und für sich nutzen zu können. Auf der anderen Seite werde der Einsatz digitaler Mittel im Vertrieb zu Kosteneinsparungen führen, erläutert die Behörde.
Kostendeckel für die Pepps
Allgemein sei Kosteneffizienz ein zentraler Punkt im Pepp-Konzept, heißt es weiter: Im Falle des Basis-Pepp – dem Standardprodukt der Produktreihe – dürfen die Kosten für die Verwaltung, die Anlage unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und den Vertrieb am Ende eines jeden Jahres nicht über der Ein-Prozent-Marke des angesammelten Kapitals des Pepp-Sparers liegen. Garantiekosten hingegen seien von dieser Obergrenze ausgeschlossen, müssten jedoch ausdrücklich angegeben werden – ähnlich verhalte es sich mit der Absicherung biometrischer Risiken.
Gleichzeitig sehe Eiopa in ihrem Umsetzungsentwurf eine stets enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden in den verschiedenen Mitgliedstaaten vor. Nur so könne eine „effiziente und wirksame“ Überwachung des Pepp-Markts sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene sichergestellt werden.
„Mit der Umsetzung der von der Eiopa vorgeschlagenen Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung der Pepp-Verordnung hat die Eiopa ihr Ziel erreicht, Pepps als einfache, sichere und zuverlässige Option für die Altersvorsorge für die europäischen Bürger zu gestalten und ein wirksames Instrument zur Schließung der Rentenlücke bereitzustellen“, sagt Eiopa-Präsident Gabriel Bernardino. Pepp sei „eine einzigartige Gelegenheit, den Verbrauchern die Teilnahme an nachhaltigen Anlagen und der europäischen Kapitalmarktunion zu bieten und gleichzeitig gute Rentenergebnisse und Schutz vor Abwärtsrisiken auf dem Markt zu gewährleisten.“
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