- Von Juliana Demski
- 02.08.2019 um 12:45
Eine Finanztransaktionssteuer (FTT) – das hat sich die Bundesregierung in den Kopf gesetzt. Inkrafttreten soll sie nach den Vorstellungen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz möglichst schon im Jahr 2021. Dabei soll sich die FTT an der französischen „Aktiensteuer“ orientieren.
Teile der Union wollen Betriebsrenten-Pflicht einführen
Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
Laut dem deutschen Branchenverband GDV und dem Dachverband europäischer Versicherungsunternehmen Insurance Europe könnte das Vorhaben aber zu großen Problemen in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge führen. In einer Stellungnahme warnt Insurance Europe unter anderem vor einer Mehrbelastung für die private und betriebliche Altersvorsorge. Die Kosten der Unternehmen würden steigen und die Renditen der Versicherten schmälern, heißt es dort.
Eine Finanztransaktionssteuer solle langfristige Sparanstrengungen nicht untergraben. Das wäre gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels kontraproduktiv, so der Verband weiter.
Der GDV schließt sich der Forderung Insurance Europes an, dass die private und die betriebliche Altersvorsorge von der Anwendung der FTT ausgenommen werden sollte. Auch sollten daraus keine zusätzlichen Kosten entstehen, so die beiden Unternehmen.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren