- Von Redaktion
- 09.02.2018 um 10:04
Wer hat Zugang?
Alle natürlichen Personen. Im Argumentationspapier heißt es dazu: „Einzahlungen auf das Konto können in beliebiger Höhe erfolgen, die Entscheidung liegt beim Kontoinhaber. Eine ergänzende Förderung kann etabliert werden. Ansprüche aus Betriebsrenten, Rürup- und Riester-Renten sowie vermögenswirksame Leistungen sind in den Vorsorgefonds überführbar. Es sind klare verständliche Regeln für die Überführung aufzustellen. Der Wechsel ist kostenfrei.“
Wie wird angelegt?
Das passiere auf Basis von Anlagegrundsätze, die auf wissenschaftlichen Kriterien aufbauen sollen und ethische, soziale und ökologische Anlageregeln einschließen können.
Die Anlagegrundsätze sollen außerdem unterschiedlichen Risikoprofilen Rechnung tragen, indem mindestens zwei Alternativen mit unterschiedlichem Chancen- und Risikoprofil zur Verfügung stehen – etwa Stabilität und Wachstum.
So erfolgt die Auszahlung
Auf Basis seines Bedarfs entscheidet sich der Sparer, wie er sich das Geld auszahlen lassen will. Folgende Varianten soll es dabei geben:
- Auszahlung in einem Betrag: Der Marktwert des angesparten Kapitals wird dem Vorsorgefonds entnommen und in voller Höhe ausgezahlt
- Auszahlung in monatlichen Raten über einen befristeten Zeitraum: Hier erfolgt eine ratierliche Auszahlung durch den Vorsorgefonds in Höhe des Kapitalstands dividiert durch die Zahl verbleibender Auszahlungsperioden
- Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente: Hierbei wählt der Sparer das Angebot einer Leibrente, welches ihm der Träger des Vorsorgefonds vorgelegt. Dieses Angebot soll jedes Jahr für einzelne Jahrgangskohorten per Ausschreibung ermittelt werden
- Mischformen der Varianten 1 bis 3
Jederzeit Zugriff aufs Kapital
Das Kapital des Kunden soll jederzeit verfügbar sein. Greift der Sparer vor Eintritt in die Rentenbezugsphase zu, „ist eine eventuell gewährte Förderung zurückzuzahlen. Ein Vertragswechsel und damit Kapitalübertragung in einen anderen geförderten Altersvorsorgevertrag ist förderunschädlich möglich“, heißt es in dem Papier weiter.
Und wie soll verhindert werden, dass Schmu mit dem Geld der Sparer betrieben wird?
Dazu schreibt die Verbraucherzentrale: „Die Institution, die den Vorsorgefonds führt, wird auf gesetzlicher Grundlage bestimmt. Bei dieser Institution handelt es sich um eine fachlich qualifizierte, öffentliche Einrichtung. Die politische Unabhängigkeit der Institution wird sichergestellt. Die Institution ist in ein System der Kontrolle einzubinden. In dieses System sind der Deutsche Bundestag und das Bundesfinanzministerium eingebunden.“
Die Einhaltung der Anlagegrundsätze soll überwacht werden. Missbrauch, Fehlverhalten der Fondsmanager und politischer Zugriff seien auszuschließen, heißt es weiter. Ein Anreizsystem für Management und Kontrollgremium soll zudem sicherstellen, dass diese ausschließlich im Sinne der Kontoinhaber handelten.
Welche Institutionen kämen laut Verbraucherzentrale für die Verwaltung infrage? Aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz schlagen die Verbraucherschützer vor:
- Deutsche Rentenversicherung
- Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur
- Kreditinstitute mit Sonderaufgaben, wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau
- Deutsche Bundesbank
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