Matthias Helberg: Der BU-Experte und Versicherungsmakler stellt die jüngsten Pläne der Bundesregierung zum Provisionsdeckel in der Lebensversicherung in Frage. © Matthias Helberg
  • Von Lorenz Klein
  • 29.06.2018 um 12:21
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Wen würde ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung betreffen und wer sind die eigentlichen Nutznießer einer Vergütungsobergrenze? Die Verbraucher jedenfalls nicht, meint Matthias Helberg. Der Versicherungsmakler hat die zu erwartenden Auswirkungen des Deckels mal konsequent zu Ende gedacht – und kommt zu bemerkenswerten Ergebnissen.

Während allerdings Versicherungsvertreter mögliche Verluste bei den Provisionen unter Umständen ausgleichen könnten, indem sie beispielsweise Verwaltungstätigkeiten des Versicherers übernähmen, müssten Versicherungsmakler sämtliche Kosten aus der Courtage selber tragen, berichtet der Makler.

Das bedeute, fährt Helberg fort, dass ein Provisionsdeckel „auch ein wettbewerbsrelevanter Eingriff zu Gunsten von Versicherungsvertretern“ wäre. Dass dies vielleicht nicht exakt gewollt sei, aber vom Gesetzgeber zumindest in Kauf genommen werde, begründet der Makler mit einem Zitat vom obersten Versicherungsaufseher der Bafin, Frank Grund: „Ich glaube, die Ausschließlichkeit wäre am wenigsten betroffen.“

Helbergs Fazit zu den Deckel-Plänen lautet dann auch so: Es sei absehbar, dass es sich um einen „wettbewerbsrelevanten Eingriff handelt, der vor allem eine Berufsgruppe benachteiligt: Die im Auftrag der Versicherungsnehmer tätig werdenden Versicherungsmakler.“

Und was haben die Kunden davon?

Zum jetzigen Zeitpunkt sei vollkommen offen, ob ein Provisionsdeckel „überhaupt einen Vorteil für Verbraucher*innen bringen würde“, befindet Helberg, der den Deckel-Nutzen für die Kunden unter anderem auch deshalb in Zweifel zieht: „Nur, weil es Anbieter mit einer überdurchschnittlich hohen Provision gibt, kann man als Versicherungsvermittler in bestimmten Situationen oder bei bestimmten Produkten auch mal solche Anbieter nutzen, die unterdurchschnittlich vergüten: Unterm Strich rechnet es sich noch.“

Käme künftig nur noch eine gedeckelte Provision herein, fehle der finanzielle Spielraum, unterdurchschnittlich vergütete Produkte überhaupt berücksichtigen zu können, erklärt Helberg. „Das bedeutet: Ein Provisionsdeckel schafft sogar neue Fehlanreize.“

Doch der bloggende Makler will nicht nur mäkeln, sondern wirft auch einen eigenen Vorschlag in den Debattentopf um das Vergütungssystem der Zukunft. „Vielleicht müssen wir hin (oder zurück) zu einem Vergütungssystem, das Provisionen und Courtagen auf Basis von Versicherungssummen, versicherten (BU-)Renten und ähnlichen Kriterien berechnet. Verknüpft mit einem Laufzeit-Faktor: Je höher und je länger der Kunde versichert ist, desto höher die Vergütung“, hebt Helberg in gefetteten Lettern hervor.

Annahmerichtlinien der Versicherer begrenzten dann die Versicherungssummen, fügt der Makler vorsorglich hinzu.

Zwar sei dieser Vorschlag „sicherlich nicht frei von Fehlanreizen“, räumt Helberg dann auch ein, aber das Prinzip würde „schon mal stimmen“ – nach dem Motto (ebenfalls gefettet): „Je mehr für den Kunden herausspringt, desto mehr springt für den Versicherungsmakler heraus.“

„In Zeiten, in denen selbsternannte Verbraucherschützer sogar gegen Versicherungsberater gerichtlich vorgehen, die gar keine Provision annehmen dürfen, wäre das eine überlegenswerte Alternative. Oder?“, resümiert Helberg.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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