- Von Redaktion
- 07.05.2019 um 12:45
Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)
„Wir brauchen ein konsequentes Provisionsverbot“
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt den Vorstoß für eine Deckelung der Provisionen in der Lebens- und bei Restschuldversicherungen, sieht aber weiterhin Handlungsbedarf.
Der VZBV teile die Analyse des Bundesfinanzministeriums zu Missständen am Markt, insbesondere die „Informationsasymmetrien zwischen Vertrieb und Verbrauchern“, wodurch „nicht bedarfsgerechte Produktentscheidungen begünstigt“ würden. Für Lebensversicherungen fordert der VZBV daher nach wie vor ein konsequentes Provisionsverbot.
Denn: „Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen bezieht sich die zu vereinnahmende Provision auf die Summe der zu zahlenden Beiträge. Vermittler können selbst die absolute Höhe der Provisionen steuern, indem sie Verbraucher veranlassen, möglichst hohe Beiträge zu vereinbaren. Es besteht insoweit die Gefahr des Versuchs, die in Folge der Deckelung geringere Provisionshöhe durch höhere Vertragssummen auszugleichen“, heißt es in der Stellungnahme des VZBV.
Vermittler würden bei einer monatlichen Zahlung von 100 Euro und einer Laufzeit von 35 Jahren 1.050 Euro erhalten. „Dies ist – neben den regulatorisch niedrigeren Anforderungen für den Vertrieb und der steuerlichen Bevorzugung – ein relevanter Grund dafür, dass Lebensversicherungen überhaupt so umfangreich als Anlageprodukt verkauft werden, obwohl kapitalansparende Versicherungen für den Vermögensaufbau grundsätzlich ungeeignet sind“, schreibt der VZBV weite
Die zentralen Punkte des VZBV zu den Restschuldversicherungen lauten:
- Der vorgeschlagene Deckel könne Fehlanreize beim Verkauf von Restschuldversicherungen reduzieren. Trotzdem bestehe die Möglichkeit, dass die Anknüpfung an die Darlehenssumme neue Fehlanreize setzt. Es sollte daher evaluiert werden, ob Verbraucher dadurch zu einer höheren Kreditaufnahme bewegt werden.
- Um Fehlberatungen bei Restschuldversicherungen insgesamt zu unterbinden, müsse der Verkauf zeitlich von der Kreditvergabe entkoppelt werden. Die Prämie für die Restschuldversicherung müsse als laufender, monatlicher Beitrag ausgestaltet sein und darf nicht über den Kredit finanziert werden.
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