Attacke gegen die Versicherungsbranche? Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums um Olaf Scholz (BMF) zu einem Provisionsdeckel in der Lebensversicherung sehen viele Marktteilnehmer in der Tat als Angriff an. © picture alliance/Michael Kappeler/dpa
  • Von Redaktion
  • 07.05.2019 um 12:45
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Bis zum 6. Mai hatten verschiedene Verbände der Versicherungsbranche Zeit, sich zu einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministerium zum Thema Provisionsdeckel zu äußern. Was hatten die Verbände dazu zu sagen? Von „Der Entwurf ist verfassungswidrig“ bis hin zu „Ein Provisionsverbot muss her“ war alles dabei. Die Details erfahren Sie in unserer Bilderstrecke.

Hans-Georg Jenssen ist geschäftsführender Vorstand des BDVM. Foto: BDVM

Bundesverband Deutscher Versicherungs-Makler (BDVM)
„Gefahr, dass der Sachwalter des Kunden abgeschafft wird“

Der BDVM spricht sich in seiner Stellungnahme dafür aus, den Versicherungsnehmer zu stärken, indem man seinen „treuhandähnlichen Bundesgenossen“, den Versicherungsmakler, stärkt. Der in der Diskussion befindliche Provisionsdeckel schwäche aber gerade den treuhandähnlichen Sachwalter des Kunden und die Gefahr steige – gerade mit dem vorliegenden Referentenentwurf –, dass er auf kaltem Wege bei Lebensversicherungen im Privatkundengeschäft abgeschafft werde. „Echter Verbraucherschutz sieht anders aus“, heißt es weiter.

Der vorgelegte Referentenentwurf …

  • lasse unverändert eine ausreichende Begründung für einen derartig weitgehenden Eingriff in die Freiheitsrechte von Versicherern und Versicherungsvermittlern in Abwägung zu den wirtschaftlichen Effekten vermissen,
  • sei bezüglich des erweiterten Vergütungskorridors von 1,5 prozent vollständig missglückt,
  • benachteilige gerade Versicherungsmakler und hier insbesondere junge Makler mit seinem zweistufigen Ansatz für die Begrenzung der Provisionen,
  • grenze Abschlussprovisionen von den anderen Vergütungsarten, speziell der Betreuungsprovision, Dienstleistungsvergütung und einer laufenden Verprovisionierung, nicht richtig ab und gehe mit der Verankerung von Grundsätzen in Paragraf 32 VAG weit über den Regelungsbereich des Referentenentwurfs (LV und Restschuldversicherung) hinaus,
  • verstärke im Kern die mittelbare Aufsicht der Bafin über die Versicherungsvermittler und speziell des Versicherungsmaklers, obwohl hier eine andere Aufsichtszuweisung existiere,
  • sei bei einer Umsetzung speziell für Versicherer mit erheblichen Kosten zur Einführung und Nachhaltung eines Qualitätssicherungssystems verbunden, die geeignet seien, die von Wissenschaftlern errechneten nur geringen Verbesserungen der Rentabilität von Lebensversicherungen aufzuzehren,
  • sei bei Abwägung der unterschiedlichen Interessen nicht geeignet, das unverändert richtige und notwendige Ziel, durch Beratung breiten Bevölkerungskreisen die Notwendigkeit auch und gerade privater und eigenverantwortlicher Altersversorge zu verdeutlichen, zu fördern.

Als ein Fazit hält der BDVM den Entwurf in weiten Teilen – auch nach seiner Überarbeitung – „für rechtswidrig und ungeeignet und lehnt deshalb den vorliegenden Referentenentwurf für den Bereich Lebensversicherung ab.“

Zur Langfassung der VZBV-Stellungnahme geht es hier.

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