- Von Redaktion
- 07.05.2019 um 12:45
Bundesverband Finanzdiensteistung AfW
„Gesetzentwurf ist verfassungs- und europarechtswidrig“
Der AfW lehnt den Provisionsdeckel aus rechtlichen wie tatsächlichen Erwägungen ab. „Er ist mittelstandsschädlich und gegen die Interessen der Verbraucher“, heißt es in der Stellungnahme der Berliner. Die beabsichtigte Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels sei aber insbesondere ein unzulässiger Eingriff in Grundrechte und ein Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben. Der Provisionsdeckel würde gegen die Berufsausübungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen. „Es ist äußerst befremdlich, mit welcher Nonchalance fast exakt 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und in Kenntnis eines äußerst kritischen Verfassungsgutachtens zur Durchsetzung des Provisionsdeckels rechtswidrige Grundrechtseingriffe durchgesetzt werden sollen“, schreibt der Verband weiter.
Mit einem klaren „Nein“ habe der Staatsrechtswissenschaftler und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in seinem vorgelegten Rechtsgutachten die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimation für diesen Schritt beantwortet. In einem weiteren Rechtsgutachten sei durch Rechtswissenschaftler Hans-Peter Schwintowski eine europarechtliche Betrachtung der grundsätzlichen Unzulässigkeit einer gesetzlichen Einkommensbegrenzung erfolgt. Der Afw schließt sich dem Fazit Schwintowskis an, das da lautet: „So wie der Referentenentwurf derzeit auf dem Tisch liegt, bleibt er aus den bereits in den Gutachten von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Bundesverfassungsgerichtspräsident a.D., vom Januar 2019 und von mir vom 30.01.2019 genannten Gründen verfassungs- und auch europarechtswidrig.“
Der AfW lehnt den Provisionsdeckel in seiner Stellungnahme auch aus weiteren Gründen ab. Einer davon: „Der Abschluss von Altersvorsorgeprodukten geht in Deutschland zurück, obwohl aufgrund der Senkung der gesetzlichen Renten die Bürger zur privaten Vorsorge aufgerufen sind, um die entstehende Rentenlücke im Alter schließen zu können. Eine qualitativ hochwertige Beratung zur Altersvorsorge ist – auch aufgrund der gestiegenen regulatorischen Anforderungen – aufwendig und zeitintensiv. Angemessene Vergütungen hierfür sind zwingend notwendig, um gerade in diesem Bereich den Verbrauchern ein qualitativ hochwertiges Angebot anbieten zu können. Es hätte dramatische Folgen für die Sozialkassen, wenn gerade die Hauptzielgruppe von entsprechenden Beratungsangeboten keine Beratungsmöglichkeiten mehr erhalten würden, falls sich diese betriebswirtschaftlich für Versicherungsvermittler nicht mehr rechnen.“
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