- Von Redaktion
- 07.05.2019 um 12:45
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
„Schwächung der Altersvorsorge“
Der BVK vertritt die Ansicht, dass eine Provisionsbegrenzung in der Lebensversicherung entbehrlich sei, da die durchschnittliche Vergütung heute bereits weniger als 4 Prozent und die direkten Abschlusskosten weniger als 2,5 Prozent ausmachten.
Der jetzt vorliegende Referentenentwurf zur Deckelung der Provisionshöhe von Lebensversicherungsverträgen schaffe keinen substantiellen finanziellen oder wirtschaftlichen Mehrwert, heißt es weiter. „Wir halten die vorgeschlagenen Regelungen zur Einführung eines Provisionsdeckels für nicht zielführend. Der Entwurf belastet in der gegenwärtigen Ausgestaltung vielmehr die Verbraucherinnen und Verbraucher mit unnötigen direkten und indirekten Bürokratiekosten und schwächt die Altersvorsorge.“
Ein Provisionsdeckel nehme zudem keine Rücksicht auf individuelle Kostenstrukturen und würde den Wettbewerb unter den Vertriebsstrukturen verzerren, schreibt der BVK weiter. „Es käme zu einer erheblichen Benachteiligung von Mehrfachvermittlern und Maklern, die sich nicht bei weiteren qualitätsabhängigen Messzahlen (zum Beispiel der Bestandspflege) Provisionsanteile verdienen könnten. Das stellt aus unserer Sicht einen Eingriff in das Recht auf freie Berufswahl dar und führt zu Wettbewerbsverzerrungen.“
Der bereits eingetretene Vermittlerschwund würde durch eine Provisionsdeckel außerdem gesteigert: „Es wird deutlich, dass viele Vermittler die Belastungen aus den zahlreichen Regulierungen der letzten Jahre nicht mehr tragen können und lieber ihren Beruf aufgeben, als unter der Last der zunehmenden gesetzlichen Vorgaben weiterzumachen.“ Bei dieser Entwicklung seien die Kunden die Leidtragenden, denn die Versorgung mit erfahrener und qualifizierter Beratung und Vermittlung durch Versicherungsvermittler werde in den kommenden Jahren in der Breite abnehmen.
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