Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP): Nein zum Rentenpaket II und zu deutlich steigenden Beitragsbemessungsgrenzen © picture alliance/dpa | Anna Ross
  • Von Andreas Harms
  • 27.09.2024 um 12:37
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FDP-Chef und Finanzminister Christian Lindner hat gleich zwei sozial gelagerte Vorhaben der Regierung in die Warteschleife geschickt. Er stellt sich offenbar quer, was Rentenpaket II und Beitragsbemessungsgrenzen betrifft.

Die FDP ist offenbar in Anti-Laune. Denn Parteichef und Finanzminister Christian Lindner blockiert zwei Vorhaben, die die Bundesregierung eigentlich umsetzen will: Das Rentenpaket II und die steigenden Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung.

Rentenpaket II

Im März hatte es Lindner zusammen mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) noch in Eintracht vorgestellt. Wobei man auch damals schon das Gefühl bekam, dass er selbst mehr am beschlossenen Generationenkapital auf Aktienbasis hing als an Heils Haltelinien für die gesetzliche Rente (mehr dazu lesen Sie hier). Kurz zusammengefasst will Heil das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken lassen und das Eintrittsalter nicht über 67 Jahre steigen. Er will damit erreichen, dass die Menschen sich sicher fühlen und der gesetzlichen Rente vertrauen. Wie das in den kommenden Jahrzehnten bezahlbar sein soll, lässt er allerdings immer wieder offen.

Doch sei’s drum. Jetzt liegt das Rentenpaket II im Bundestag, der darüber beraten soll. Und wie Medien berichten, droht dort Streit, denn vor allem FDP und SPD liegen mit ihren Ansichten über Kreuz. Wie der „Spiegel“ schreibt, will die FDP dem Rentenpaket noch nicht zustimmen (Bezahlschranke). In Hinblick auf Konjunktur, Arbeitsplatzabbau und Konkurrenzfähigkeit würden „die Vorschläge des Arbeitsministers nicht mehr in die Zeit passen“, zitiert der Bericht den Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel. Angeblich verlangt die FDP ein sinkendes Rentenniveau und einen größeren Kapitalstock.

Steigende Beitragsbemessungsgrenzen

Auch bei diesem Thema stellt sich Lindner gegen seinen Kollegen aus dem Arbeitsministerium. Denn der will die Grenze, bis zu der man Beiträge zur Sozialversicherung zahlen muss, kräftig anheben. Für die allgemeine Rentenversicherung soll sie im kommenden Jahr von 7.550 auf 8.050 Euro im Monat steigen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein Anstieg von 5.175 auf 5.512,50 Euro pro Monat geplant. Und die Versicherungspflichtgrenze für die GKV soll von 5.775 auf 6.150 Euro im Monat steigen. Alle drei Grenzen würden damit um ungefähr 6,5 bis 6,6 Prozent steigen. Das wäre zwar mehr als der von Heil genannte Lohnanstieg 2023 um 6,44 Prozent, aber eben nicht viel mehr. Insofern erscheint alles durchaus im Rahmen zu sein.

Doch dann Auftritt Lindner, der den ganzen Vorgang erst einmal stoppen lässt. Seiner Meinung nach stünden die Pläne im Widerspruch zu den im Wachstumspaket beschlossenen Steuerentlastungen der Ampel-Koalition, schreibt das „Handelsblatt“. Nun liefen Gespräche in der Regierung, wie es weitergehen soll.

Das Finanzministerium störe sich daran, wie die Beitragsbemessungsgrenzen berechnet werden, heißt es weiter. Man wolle das ändern. Denkbar wäre etwa ein Versuch, die Bemessungsgrenzen nicht mehr ans Lohnniveau, sondern an die Inflationsrate zu koppeln. Die war zuletzt wieder unter 2 Prozent gefallen.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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