- Von Lorenz Klein
- 25.09.2018 um 11:16
Die Bundesregierung hat in ihrem Evaluierungsbericht zum Lebensversicherungsreformgesetz unter anderem angekündigt, einen gesetzlichen Provisionsdeckel für Lebens- als auch für Restschuldversicherungen einzuführen. Die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke wollte hierzu mittels einer Kleinen Anfrage Details erfahren (Drucksache 19/3884).
„Ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wäre verfassungswidrig“
So wollte die Fraktion unter anderem in Erfahrung bringen, auf welche Höhe die Bundesregierung den gesetzlichen Provisionsdeckel anzusetzen gedenkt? Die Linke verwies dabei auf den Vorschlag seitens der Finanzaufsicht Bafin, Provisionen bei Lebensversicherungen auf 2,5 Prozent der Abschlusskosten zu beschränken und weitere 1,5 Prozent bei der Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien einzuräumen, beispielsweise einer niedrigen Storno- oder Beschwerdequote.
Die entsprechende Antwort der Bundesregierung vom 17. September (Dokument liegt Pfefferminzia vor) fällt knapp aus:
„Die Bundesregierung hat noch keine Entscheidung zur konkreten Ausgestaltung eines gesetzlichen Provisionsdeckels getroffen.“
Darüber hinaus nimmt die Bundesregierung zur Frage Stellung, wie sie die Erfahrungen mit Provisionsdeckelungen in anderen Ländern bewertet.
„Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Provisionsdeckelungen in anderen Ländern vor“, heißt es dazu.
Zu den Provisionsverboten in anderen Ländern äußert sich die Bundesregierung unter Verweis auf eine Untersuchung der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa von Ende 2015 wie folgt:
„2015 haben fünf europäische Länder – Großbritannien, die Niederlande, Norwegen, Dänemark und Finnland Provisionsverbote eingeführt, wobei dies nicht für alle Vertriebskanäle und Versicherungsprodukte gilt. So gilt das Provisionsverbot im Falle von Norwegen, Finnland und Dänemark nur für Makler. In allen genannten Ländern gilt es für die Vermittlung von Lebensversicherungsprodukten, für Schaden- und Unfallversicherungen auch in Norwegen, Dänemark und Finnland.“
Zu den Erfahrungen mit dem Provisionsverbot in Großbritannien verweist die Bundesregierung auf den Schlussbericht der britischen Finanzaufsicht, bezüglich der Erfahrungen in den Niederlanden auf einen entsprechenden Bericht der dortigen Aufsicht.
Darüber hinaus betont sie:
„Die Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb sieht ein Provisionsverbot nicht vor.“
Der Linken-Abgeordnete Hubertus Zdebel kommentierte die Ausführungen der Bundesregierung als widersprüchlich:
„Einerseits lehnt sie ein Provisionsverbot ab und diskutiert über eine Provisionsdeckelung, andererseits verweist sie in ihren Antworten auf Berichte, die die großen Vorteile eines Provisionsverbotes für die Verbraucher hervorheben. Scheinbar wider besseren Wissens verweigert sich die Bundesregierung also einem Provisionsverbot in Deutschland. Gemeinsam mit vielen anderen Verbraucherschützern fordert Die Linke ein Verbot von Provisionen.“
Zudem weist Zdebel auf diese Aussage der Bundesregierung in ihrem Antwortschreiben hin: „Niedrigere Provisionen können dazu beitragen, die Renditeminderung durch Kosten zu verringern.“
Hier benenne die Bundesregierung „einen wichtigen Vorteil niedrigerer Provisionen“, so der Politiker.
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