- Von Karen Schmidt
- 02.07.2020 um 09:43
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat sich am 1. Juli 2020 nicht mit dem Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die unabhängigen Finanzanlagenvermittler auf die Bafin befasst. Eine Entscheidung zum Aufsichtswechsel findet nun frühestens nach der parlamentarischen Sommerpause statt.
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Der Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzes – Inkrafttreten zum 1. Januar 2021 – sei damit nicht mehr zu halten, so der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. „Es wäre auch absurd gewesen. Erst müssen Verantwortlichkeiten und Strukturen bei der Bafin mit Blick auf den Wirecard-Skandal aufgearbeitet werden, bevor überhaupt an eine Kompetenzerweiterung dort gedacht werden kann“, kommentiert AfW-Vorstand Norman Wirth das Prozedere.
Aber auch unabhängig von diesem Skandal hätten in der öffentlichen Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses am 27. Mai viele Experten valide Argumente gegen einen Aufsichtswechsel vorgetragen.
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