- Von Lorenz Klein
- 11.03.2020 um 15:11
Der heutige Kabinettsbeschluss ist beim Vermittlerverband AfW auf großen Unmut gestoßen. Der Grund: Ab 2021 wird die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler (34f GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater (34h GewO) auf die Finanzaufsicht Bafin übertragen. Das sieht zumindest der Gesetzentwurf aus dem SPD-geführten Finanzministerium vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt hat und dem der Bundestag noch zustimmen muss (wir berichteten).
AfW erwartet dramatischen Beraterschwund bei Bafin-Aufsicht
Bundeskabinett billigt Bafin-Aufsicht für Finanzvermittler
Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler weiter in der Kritik
Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, äußert sich in einer ersten Reaktion, die Pfefferminzia vorliegt, irritiert: „Zu einer Zeit, in der gerade der Mittelstand voraussichtlich extrem von den Auswirkungen der Corona-Epidemie getroffen wird, halten wir es für ein denkbar falschen Zeichen, dieses mittelstandsfeindliche Gesetz weiter voranzutreiben.“
AfW sieht keine nachvollziehbare Begründung für einen Wechsel
Insbesondere nehme der Verband „mit erheblichem Befremden“ zur Kenntnis, dass sich mit dem heutigen Beschluss auch über die „klare Kritik des Nationalen Normenkontrollrats hinweggesetzt wird“. Dieser habe erklärt, dass die Notwendigkeit der geplanten Aufsichtsübertragung nicht erkennbar sei und die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten zum Teil nicht methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt seien. Kritik, die der AfW identisch so bereits seit längerem äußerst, wie Wirth betont.
Es gebe keine nachvollziehbare Begründung für einen Wechsel der Aufsicht, heißt es in der Stellungnahme des AfW. „Nur weil etwas im Koalitionsvertrag steht, muss es nicht richtig sein. Wir begrüßen insofern ausdrücklich die heutige Erklärung der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und des Berichterstatters der Fraktion, Dr. Carsten Brodesser“, so Wirth.
Den dort geäußerten „praxistauglichen Vorschlag“, eine ländereinheitliche IHK-Aufsicht bei einer Art Fachaufsicht seitens der Bafin durch Setzen und Überwachen von Qualitätsstandards anzustreben, würde der AfW grundsätzlich unterstützen. Wirth: „Wir bleiben weiter optimistisch, dass sich der gesunde Menschenverstand im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag durchsetzt und wir mit unseren Argumenten auch bei den Genossen noch durchdringen werden.“
Der AfW begrüße „eine qualitativ hochwertige und bundesweit einheitliche Aufsicht und fordert daher eine einheitliche Aufsicht aller freien und unabhängigen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler gemäß Paragraf 34d, 34f und 34i GewO unter dem Dach der Industrie- und Handelskammern“.
Die umfangreiche Stellungnahme des AfW vom 15. Januar 2020 zum Gesetzesentwurf, der nun das Bundeskabinett passiert, gibt es hier.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren