- Von Oliver Lepold
- 23.11.2022 um 12:15
Sie wird kommendes Jahr volljährig – die Basisrente wurde im Jahr 2005 unter Mitwirkung des Ökonomen Bert Rürup im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes eingeführt und gehört zu den Klassikern in der ersten Schicht der Altersvorsorge. Zunächst vor allem für Selbstständige gedacht, ist das Produkt heutzutage auch für sehr viele Arbeitnehmer attraktiv, es gibt keine Zugangshürden. Das Prinzip: der Löwenanteil der Aufwendungen ist steuerlich abzugsfähig. Im Jahr 2022 können 94 Prozent der Beiträge bis maximal 25.639 Euro jährlich steuermindernd geltend gemacht werden. Das entspricht 24.100 Euro als Sonderausgaben. Ehepaaren steht der doppelte Betrag zu.
Seit einigen Jahren scheint die Botschaft auch bei Beraterinnen und Beratern angekommen zu sein. Im vergangenen Jahr wurden laut Angaben des Branchenverbands GDV rund 101.100 Basisrentenverträge neu abgeschlossen, eine Zunahme um 18,8 Prozent und mehr als jeweils in den sieben Jahren zuvor. Der laufende Beitrag stieg um 13,2 Prozent auf 389,0 Millionen Euro. Auch bei den Einmalbeiträgen gab es ein Plus: 857,7 Millionen Euro Einmalbeitrag (plus 1,8 Prozent), die versicherte Summe stieg sogar um knapp 18 Prozent.
Besteuerung erst in der Rentenphase
Ein Beispiel aus der Praxis: Wenn ein 40-jähriger Mann mit Spitzensteuersatz von 42 Prozent 10.000 Euro in eine Basisrente einzahlt, kann er mit einer Steuerersparnis von 3.948 Euro rechnen. Netto hat er also lediglich 6.052 Euro einbezahlt, also rund 60 Prozent. Mit der bis dato noch nicht final beschlossenen Gesetzesvorlage zum Jahressteuergesetz steigt im kommenden Jahr der absetzbare Prozentbeitrag sogar auf 100 Prozent. Der mögliche Betrag dafür steigt damit ab Januar auf 26.528 Euro (53.056 Euro bei Verheirateten). Aufgrund der hohen Belastung durch die Inflation will die Regierung hier Entlastungen schaffen. Ein weiterer Vorteil: die Basisrente wird als Leibrente lebenslang ausbezahlt und ist im Fall einer Insolvenz vor einer Pfändung sicher.
Im Beratungsgespräch richtig angesprochen, könnten die Vorteile der Basisrente einen Schub im Vertrieb verschaffen. „Insbesondere für Kundinnen und Kunden mit einem hohen Steuersatz gibt es keine vergleichbare staatlich geförderte Wertpapierinvestition“, sagt Professor Michael Hauer, Geschäftsführer des Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP). „Anstatt Aktienfonds direkt zu erwerben, können sie ihre gewählte Anlagestrategie ohne die Bedingung einer Beitragsgarantie über eine Fondspolice als Basisrente abbilden“, so Hauer.
Ein Produkt nur wegen der Steuerersparnis zu kaufen sei jedoch nicht sinnvoll. „Das Produkt muss auch Substanz haben. Wir sehen eine breite Palette an Top-Produkten auf dem Markt.“ Die etwa von Verbraucherschützern genannte pauschale Kritik der Besteuerung in der Rentenbezugsphase sei nicht zielführend. „Wir haben eine Lebensstandardlücke. Die Menschen brauchen eine ergänzende Leibrente im Alter, um so zu leben, wie sie es gewohnt sind. Dann aber liegt ihr Steuersatz wesentlich niedriger, es gibt zudem einen finanzmathematischen Stundungseffekt der Steuerzahlung“, so Hauer. Die Basisrente nehme daher einen wichtigen Platz neben der gesetzlichen Rente, betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Riester in der staatlich geförderten Altersvorsorge ein.
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Neues Produktrating zu Basisrenten
Das IVFP hat bereits Ende 2019 eine umfangreiche Rating-Studie von Basisrententarifen veröffentlicht und diese jüngst einem Update (LINK setzen zu noch zu schreibender News über die neue Studie) unterzogen. „Der Trend geht stark zu Fondspolicen ohne Garantie. Die Zahl dieser Tarife ist in drei Jahren von 29 auf 35 gestiegen. Hingegen gibt es nur noch einen klassischen Tarif auf dem Markt, vor drei Jahren waren es noch zehn“, erklärt der IVFP-Geschäftsführer. Die Anzahl der Tarife mit endfälliger Garantie (Klassik Plus) sowie fondsgebundene Tarife mit Garantie sind gleichgeblieben, Tarife mit gemanagtem Anlagekonzept (Comfort Tarife) haben leicht zugenommen.
Weitere Trends laut IVFP: Einmalbeiträge mit sofort beginnender Rentenzahlung werden vergleichsweise selten abgeschlossen. Beliebter sind variable Verträge, bei denen Kundinnen und Kunden jährlich neue Einmalbeiträge einzahlen können und so ihre Steuerlast erheblich reduzieren können. Gerade bei Selbstständigen ist dieses Konzept beliebt, weil sie darüber auch noch im Dezember entscheiden können, abhängig davon wie erfolgreich ihr Geschäftsjahr war.
Interner Familienausgleich
Michael Hauer sieht hier auch einen guten Hebel, um innerhalb von Familien eine gezielte Altersvorsorge für die Ehefrau durchzuführen. „Frauen leben einfach länger und wir haben Unisextarife, das heißt bei gleicher Einzahlung bekommen beide Partner die gleiche Rente. Da ist es doch sinnvoller, diese Rente für diejenigen abzuschließen, die länger leben.“ Diesen Aspekt eines interner Familienausgleichs hätten Berater laut Hauer oftmals nicht auf der Rechnung.
Viele männliche Selbstständige zahlten etwa freiwillig in Versorgungswerke ein, ohne konkret zu wissen, was am Ende an Rendite dabei herauskommt. „Im Todesfall werden dabei 40 Prozent verschenkt, denn die Ehefrau erhält dann nur 60 Prozent Leistung aus der Rente. Anders bei einer gleich auf die Frau abgeschlossenen Basisrente: ihre Rente ist unabhängig vom Tod des Mannes und bleibt lebenslang bei 100 Prozent.“ Ein solcher interner Familienausgleich sei für viele Menschen sinnvoll. Das IVFP stellt ein kostenfreies Tool für Berater zur Verfügung, mit dem sich die individuelle Steuerersparnis, die Höhe der Basisrente und die Kapitalleistung aus der Privatrente berechnen lassen.
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