- Von Redaktion
- 23.07.2024 um 10:07
Neue Produkte und attraktive Förderung: Die Hauptziele der Reform
Die Einführung des Altersvorsorgedepots ist das Herzstück der Reform. Es soll die private Altersvorsorge auf den Kapitalmarkt bringen, mit ETFs, Fonds und Aktien als Basis.
Dieses neue Produkt verspricht nicht nur Flexibilität bei der Verwaltung, sondern auch steuerfreie Einzahlungen bis zu einem definierten Höchstbetrag von vermutlich rund 3.500 Euro (bisher: 2.100 Euro bei der Riester-Rente. Diese Einzahlungen werden erst im Alter besteuert. Zusätzlich sind Zulagen für Menschen mit geringerem Einkommen, Berufseinsteiger und Familien geplant.
Ein weiteres Hauptziel der Reform ist der Abbau von Bürokratie. Die bisherigen Riester-Verträge sind oft umständlich und werden daher kaum noch genutzt. Mit der Standardisierung und Vereinfachung der neuen Produkte sollen sie kostengünstiger und renditestärker werden.
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Mehr Flexibilität und Bestandsschutz: Die Unterschiede zur Riester-Rente
Das Altersvorsorgedepot bietet mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase. Es sind Auszahlungspläne bis zum 85. Lebensjahr möglich, und bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Wer möchte, kann in das neue Produkt wechseln. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Reduzierung der Beitragserhaltungsgarantie von 100 Prozent auf 80 Prozent, um höhere Renditen zu ermöglichen. Auch 0 Prozent Garantie wird möglich sein.
Gleichzeitig soll es auch möglich sein, Riester-Verträge mit 80 Prozent Beitragsgarantie abzuschließen, beziehungsweise bestehende Riester-Verträge mit beiderseitigem Einverständnis von 100 Prozent Garantie auf 80 Prozent Garantie zu senken. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung des angesparten Kapitals für selbstgenutzte Immobilien, etwa für die Tilgung von Darlehen oder altersgerechte Umbaumaßnahmen.
>>> Hier geht es zum Interview von Bastian Kunkel mit Florian Toncar
Breiter Wettbewerb und einfache Abschlüsse: Vertriebswege und Anbieter
Der Vertrieb des Altersvorsorgedepots soll über einen breiten Wettbewerb laufen. Neobroker, Banken und Versicherungen können das Produkt anbieten. Abschlüsse sollen sowohl online als auch über konventionelle Wege, wie Versicherungsvermittler, möglich sein. Das garantiert eine breite Verfügbarkeit und Flexibilität für die Sparer.
Bürokratieabbau und Anpassung des steuerfreien Höchstbetrags
Ein zentraler Punkt der Reform ist der Abbau von Bürokratie, insbesondere bei der Mindesteigenbeitragsrechnung. Diese Regelung soll vereinfacht werden, um den Zugang zur geförderten Altersvorsorge zu erleichtern. Zudem wird der steuerfreie Höchstbetrag, der seit 20 Jahren nicht mehr angepasst wurde, auf ein zeitgemäßes Niveau angehoben.
Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige nach der Gründungsphase. Diese sollen die Möglichkeit haben, sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung herauszuoptieren und in andere geeignete Vorsorgeprodukte zu wechseln. Dabei wird die Basisrente als naheliegendste Option genannt.
Steuerliche Aspekte und Zeitplan
Auch steuerlich gibt es Anpassungen: Der Sparerpauschbetrag soll langfristig an die Inflationsentwicklung angepasst werden. Die nachgelagerte Besteuerung bei privaten Altersvorsorgeprodukten bleibt bestehen.
Der Zeitplan sieht vor, dass der Reformentwurf im Sommer 2024 veröffentlicht wird. Nach Anhörungen im Herbst sollen die Beratungen in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Die neuen Regelungen sollen idealerweise ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Fazit: Ein großer Schritt in die richtige Richtung
Florian Toncar betont, dass die geplante Reform die größte seit Einführung der Riester-Rente ist. Ziel ist es, die private Altersvorsorge zu stärken und den Zugang zum Kapitalmarkt für Unternehmen zu erleichtern.
Ein funktionierendes Ökosystem ist essenziell für den Erfolg der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Mit diesen umfassenden Neuerungen wird ein wichtiger Schritt getan, um die Altersvorsorge in Deutschland zukunftssicher zu machen.
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