- Von Peter Schmidt
- 09.01.2018 um 10:35
Eine immer wieder gestellte Frage von Mandanten ist, ob man das Honorar an den Unternehmensberater komplett überweisen muss oder ob die Förderinstitution „ihren“ Anteil gleich an diesen überweist? Bei allen Unterschieden ist es meist so, dass der Antragsteller und damit auch der Zuwendungsempfänger das beratene Unternehmen selbst ist.
Der Antragsteller muss im Rahmen des gesamten Verfahrens nachweisen, dass der Eigenanteil geleistet, sprich überwiesen, wurde. Als Eigenanteil wird die Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten (Honorar) und dem zu erwartenden Zuschuss definiert. Zu den Formalien gehört auch, dass pro Beratungsschwerpunkt oft nicht mehr als fünf Tage Beratung in Anspruch genommen werden dürfen.
Registrierte Berater mit Qualitätsnachweis wählen
Sowohl bei regionalen Förderinstituten als auch bei der Bafa kann und sollte man auf geprüfte und gelistete Berater zurückgreifen. Diese Berater müssen vor Listung die Anforderungen an die Eignung zum Berater erfüllen, Nachweise zur Qualifikation, Qualitätssicherung und Referenzen einreichen und teilweise ihre Daten und Unterlagen zur Veröffentlichung freigeben.
Die Bafa fördert die Beratungsleistung von Beratern und Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz aus ihrer Beratungstätigkeit erzielt und die im Förderverfahren zugelassen sind. Sie müssen über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten. Damit ist klar, dass für nebenberufliche Berater sowie Vermittlerkollegen, die einem anderen Vermittler mal sagen, wie es wirklich geht, die Chance auf Fördermittel eher gering ist.
2018: Ein Jahr des Aufbruchs
Es ist schon ein sehr komplexes Paket, das die Vermittler in diesem neuen Jahr 2018 aufschnüren und bewältigen müssen. Besonders Einzelunternehmer, Inhaber kleinerer und mittlerer Vermittlerfirmen, müssen in Sachen Kunden- und Mitarbeiterdaten neue Standards umsetzen und dabei gleichzeitig die Firma auf einer ertragssicheren Seite bewahren und entwickeln.
Nutzen Sie das Know-how von Spezialisten, sichern Sie sich die Möglichkeit der Förderung der Beratung Ihrer Firma und suchen Sie schon zu Beginn des Jahres den Austausch mit Experten und Kollegen. Spezielle Weiterbildung für Makler, wie durch die John-Vermittlerfortbildung® 2018, einer bundesweiten Veranstaltungsreihe zur Umsetzung der IDD, zu Themen wie Sicherheit und Zukunft als Unternehmer, eignen sich beispielsweise zu diesem Wissensinput. Ich selbst werde zu dieser Roadshow der Hamburger Haftpflichtexperten einen Impulsvortrag zum Thema Zeitmanagement im Maklerbüro einbringen.
Mit meinen Kolumnen hier bei Pfefferminzia-Online sowie dem Unternehmer-ABC in der Print-Ausgabe von Pfefferminzia werde ich Ihnen als Leser auch in diesem Jahr einige Impulse zur Weiterentwicklung Ihrer unternehmerischen Fähigkeiten liefern. Machen Sie aus dem Jahr 2018 Ihr Jahr – mit guter Gesundheit, Kreativität und Erfolg!
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