Bundesfinanzminister Christian Lindner (links, FDP) mit Vizekanzler Robert Habeck (Mitte, Die Grünen) und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD): „Keine Folge des Urteils“ © picture alliance/dpa | Michael Kappeler
  • Von Andreas Harms
  • 28.11.2023 um 14:20
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Die Bundesregierung muss sparen und setzt den Rotstift ausgerechnet beim auf die Zukunft ausgerichteten Generationenkapital an. Natürlich nicht wegen des Haushaltsurteils vom Verfassungsgericht – sagt sie zumindest. Gleichwohl ahnt man beispielsweise beim BVK und der Fondsgesellschaft Fidelity nichts Gutes.

Der Aufbau des Generationenkapitals als Teil der gesetzlichen Rente fällt erst einmal aus. Die Bundesregierung wird in diesem Jahr die ursprünglich dafür geplanten 10 Milliarden Euro nicht bereitstellen. Das geht aus ihrem am Montag veröffentlichten Nachtragshaushalt 2023 hervor. Der eigentliche Plan lautete, über Jahre hinweg ein in Aktien angelegtes Vermögen aufzubauen. Dessen Erträge sollten in die gesetzliche Rente fließen und sie so stützen.

Finanzieren wollte die Regierung das Generationenkapital per Kredit – was ohnehin für einige Kritik sorgte. Jetzt soll zumindest in diesem Jahr kein Kredit aufgenommen werden, und das soll die Neuverschuldung drücken.

Nötig ist das, weil das Bundesverfassungsgericht der Regierung untersagte, ursprünglich als Corona-Hilfen genehmigte 60 Milliarden Euro zu anderen Zwecken umzuwidmen. Das Geld fehlt nun im Haushalt, man muss also sparen. Wobei die Regierung das Manöver gar nicht als Reaktion auf das Gerichtsurteil verstanden wissen will. So schreibt sie: „Diese Änderung ist keine Folge des Urteils des BVerfG, sondern beruht darauf, dass es noch keine gesetzliche Grundlage für das Generationenkapital gibt.“

Bundesfinanzminister Christian Lindner will die Sache wie folgt einordnen: „Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wir nehmen in diesem Jahr keine zusätzlichen Schulden auf, sondern im Ergebnis sogar weniger. Aber die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023 muss aus verfassungsrechtlichen Gründen verändert werden. Dazu vollziehen wir den Beschluss einer Notlage, die angesichts der Energiekrise im vergangenen Winter festgestellt wurde, auch im Haushalt 2023 nach.“

Maßnahmen, um das Rentensystem vor dem Kollaps zu retten

Branchenvertreter zeigen sich indes nur wenig begeistert. Christof Quiring ist bei der Fondsgesellschaft Fidelity für betriebliche Investment- und Pensionsprodukte verantwortlich und merkt sehr deutlich an: „Die Entscheidung, das Generationenkapital zu verschieben, ist ein herber Rückschlag für die Generationengerechtigkeit in unserem Land und verschiebt das Finanzierungsproblem der gesetzlichen Rentenansprüche weiter in die Zukunft. Es sendet ein schlechtes Signal an die junge Generation.“ Nun seien umgehend Maßnahmen nötig, um das Rentensystem vor dem Kollaps zu retten.

Ähnlich äußert sich auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Angesichts knapper Haushaltsmittel fürs Generationenkapital müsse man nun zügig Reformen bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge umsetzen, lässt er verlauten.

Zugleich ahnt man nichts Gutes. „Wir sehen die große Gefahr, dass wichtige Reformen auch in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt werden“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die derzeitige Haushaltssituation zeigt, dass sich die Bürger nicht allein auf staatliche Vorhaben verlassen sollten, sondern privat vorsorgen müssen. Die Bundesregierung sollte nun die bereits auf dem Tisch liegenden Reformvorschläge der Fokusgruppe Altersvorsorge, insbesondere zur Riester-Rente, umgehend umsetzen, um die private Altersvorsorge zukunftsfest zu machen.“

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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