- Von Juliana Demski
- 17.01.2018 um 16:19
Für die Umsetzung der neuen EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht wird das Rundschreiben 10/2014 der Bafin zum Versicherungsvertrieb überarbeitet. Dazu findet bis zum 21. Februar 2018 ein öffentliches Konsultationsverfahren statt. Der Vermittlerverband BVK hat nun mitgeteilt, sich an diesem Verfahren aktiv zu beteiligen.
Verschiebung der IDD betrifft Deutschland nicht
Bietet ein wenig diskutiertes IDD-Detail die Chance zur Verbesserung?
„Gerichtsurteil zur Erstinformation nicht richtig umgesetzt“
„Bei diesem Verfahren werden wir darauf achten, dass das Verhältnis zwischen der Erfüllung von neuen Pflichten nach der IDD und der praktischen Umsetzung in der realen Versicherungsvermittlung gewahrt bleibt“, kündigte BVK-Präsident Michael Heinz laut Pressemitteilung an. Dabei werde man die Bafin davon überzeugen, „in ihrem revidierten Rundschreiben Handlungsmaximen zu entwerfen, die unseren Berufsstand nicht unverhältnismäßig belasten“, so Heinz.
Der IDD-Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten dürfe „auf keinen Fall dazu herhalten, die selbstständigen Vermittler einer Bevormundung durch die Versicherungsunternehmen zu unterstellen“, ergänzte der BVK-Chef.
Hintergrund: Das Schreiben soll für eine einheitliche Umsetzung der neuen Regeln für den Versicherungsvertrieb in die Aufsichtspraxis sorgen. Interessenten haben demnach noch 5 Wochen Zeit, sich zu dem Papier zu äußern.
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