- Von Karen Schmidt
- 16.11.2020 um 12:45
Ist die seit 15 Jahren gültige Besteuerung von Renten überhaupt rechtmäßig? Diese Frage ist jetzt aufgrund eines aktuellen Berichts der Süddeutschen Zeitung (kostenpflichtig) aufgeflammt. Den Journalisten liegt ein 13 Jahre alter Brief des Ökonomen Bert Rürup vor, der in dem zehnseitigen Schreiben Bedenken an der Rechtmäßigkeit dieser Besteuerungspraxis anmeldet.
Mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes 2005 wurde die Besteuerung von Renten geändert. Seitdem gilt etwa für die gesetzliche die nachgelagerte Besteuerung, das heißt jeder Rentnerjahrgang muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Wer 2005 in Rente ging, musste die Hälfte seiner Rente versteuern, beim Rentnerjahrgang 2020 sind es 80 Prozent – bis die Rente 2040 voll versteuert werden muss. Im Gegenzug werden die Beiträge für die Rente immer stärker von Steuerzahlungen entlastet.
In dem Brief warnen Bert Rürup und der damalige Rentenversicherungschef, Herbert Rische, dieses Modell verstoße gegen „in erheblichem Umfang gegen das Verbot der Doppelbesteuerung“, zitiert die Süddeutsche aus dem Brief. Davon seien sowohl Arbeitnehmer (Zugangsjahrgänge 2021 bis 2058) als auch Selbstständige (Jahrgänge 2011 bis 2046) betroffen.
FDP-Vizechef Wolfang Kubicki fordert aufgrund dessen nun eine Reaktion aus Berlin. „Ich erwarte, dass insbesondere das Bundesfinanzministerium mit diesen Informationen transparent umgeht und dem Bundestag erklärt, warum die damalige Kritik von Bert Rürup keine Berücksichtigung gefunden hat“, so der Politiker gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Auch der Bundesfinanzhof will sich „bald“ laut dem Bericht mit der Rentenbesteuerung befassen.
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