- Von Oliver Lepold
- 04.09.2018 um 10:17
Und wer prüft in Großbritannien?
Über die Genehmigung der Übertragung eines Bestands eines britischen Unternehmens entscheidet nach den dortigen Regelungen ein Gericht. Im Rahmen dieses Verfahrens werden insbesondere die Auswirkungen der Übertragung auf die Versicherungsnehmer durch einen unabhängigen Experten, regelmäßig ein Aktuar, untersucht, der mit Zustimmung der britischen Aufsichtsbehörden bestellt wird. Das Gericht hört ferner die britische Aufsichtsbehörde an, die wiederum die Aufsichtsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten einschalten muss, in denen der britische Versicherer tätig ist. In Deutschland ist dies die Bafin. Wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass die Interessen der Versicherungsnehmer angemessen gewahrt sind, kann es die Übertragung genehmigen.
Welche Rechte haben Kunden nach einer Bestandsübertragung auf eine irische Gesellschaft?
Die Interessen der Kunden werden wie geschildert durch die Beteiligung der zuständigen Aufsichtsbehörden wahrgenommen. Dies ist ein effizientes Vorgehen, da die Transaktionen im Einzelnen sehr komplex sein können. Die Kunden können im Rahmen des Part VII-Verfahrens aber auch selbst Erklärungen zur Übertragung vor Gericht abgeben oder Einwendungen erheben.
Was müssen Makler und Kunden dazu wissen?
Ihr Versicherer ist nach einer Bestandsübertragung ein anderer – im Zusammenhang mit dem Brexit also regelmäßig ein irischer Versicherer. Im Übrigen bleiben die Versicherungsverträge aber unverändert bestehen. Auch bleiben in der Regel die organisatorischen Einheiten in den jeweiligen Ländern bestehen, so dass die Versicherungsnehmer etwa von den gleichen Personen und der gleichen Niederlassung in Deutschland wie bisher betreut werden.
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