- Von Lorenz Klein
- 27.05.2019 um 10:57
Am 20. März 2020 ist Frühlingsanfang – und womöglich auch der Beginn einer neuen Zeitrechnung für Versicherungsvermittler. Denn: Zu diesem Datum könnte der Provisionsdeckel in der Lebensversicherung in Gesetzesform gegossen werden. Den Stichtag nannte Michael Heinz, Präsident des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), am Freitag in einer Pressekonferenz am Rande der BVK-Jahreshauptversammlung in Kassel.
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Zugleich betonte Heinz, dass bis dahin noch genügend Zeit bleibe, den Deckel, den Heinz auch als „Mumpitz“ bezeichnete, zu verhindern. Er erinnerte dabei an das Gutachten von Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, das massive verfassungsrechtliche Bedenken am Deckel äußerte.
BVK behält sich juristische Mittel vor
Der nach eigenen Angaben größte Vermittlerverband Deutschlands sieht in der Begrenzung von Provisionen einen „schweren ordnungspolitischen Eingriff in die Vergütung der Vermittler“. Schließlich liege kein Marktversagen vor, so Heinz, der Berufsstand benötige nun einmal eine „kostendeckende Vergütung bei beratungsintensiven Produkten“.
Weiter erklärte Heinz, dass man sich auch juristische Mittel vorbehalte, um den Deckel zu verhindern. Nachdem der BVK-Chef zuvor unter anderem in einer denkwürdigen Rede im April in Köln seine Fassungslosigkeit über die politische Willensbildung in Berlin äußerte („Ich treffe dort auf viele Menschen, die mir zum Thema Provisionsdeckel überhaupt keine Antwort geben können. Die aber trotzdem sagen: Muss sein“), teilte Heinz auch in Kassel kräftig in Richtung Groko aus. So bezeichnete er die Vorgänge in der Bundeshauptstadt als „Koalitionsgeschacher“, wo sich doch erst jüngst die CDU eindeutig gegen den Deckel positioniert hätte.
Verschnaufpause „dringend geboten“
Darüber hinaus forderte der Vermittlerverband „eine Verschnaufpause bei weiteren Regulierungen“. Diese sei „dringend geboten“, schließlich hätten die Vermittler die Aufgabe, ihre Kunden „mit angemessenem Versicherungsschutz zu versorgen und damit eine wichtige sozialpolitische Aufgabe zu erfüllen“. Dieses Ziel sei jedoch durch einen beschleunigten Vermittlerschwund der letzten Jahre, bei gleichzeitigem Mangel an Nachwuchs gefährdet.
Check24 weiterhin im Visier
Der Erfolg von Vermittlern werde nicht zuletzt auch von der „Fairness der produktgebenden Versicherungsunternehmen“ bestimmt. Hier bestehe der BVK auf „faire Partnerschaften in Augenhöhe“. Der Verband wolle daher das Selbstverständnis der Vermittler als selbstständige, freie und qualifizierte Unternehmer fördern, wie es heißt. Man ermuntere Vermittler daher, die Chancen der Digitalisierung für den Versicherungsvertrieb und die Kundenberatung und -betreuung „aktiv zu ergreifen und die Rolle des professionellen Risikoberaters anzunehmen, der kompetent sowohl stationär als auch virtuell seinem Kunden begegnet“.
Voraussetzung dafür sei jedoch eine Gleichbehandlung von stationärem und Onlinevertrieb für die der BVK kämpfe. Dies zeige auch die aktuelle Auseinandersetzung mit dem Vergleichsportal Check24, in der sich der Verband für die Einhaltung des Provisionsabgabeverbotes einsetze. Denn trotz Vergleichsportale, Insurtechs und Robo-Advisor sei sich der BVK sicher, dass Offline auch weiterhin Online prägen werde.
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