- Von Lorenz Klein
- 06.02.2023 um 12:15
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat von der Bundesregierung eine klare Positionierung gegen EU-Provisionsverbotspläne gefordert – und hofft nun auf eine zügige und eindeutige Antwort. Liefern soll diese eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Die Anfrage an die Bundesregierung trägt den Titel „Drohendes EU-Verbot provisionsbasierter Anlageberatung“ (BT-Drucksache 20/5487 vom 2. Februar 2023)
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Bundesfinanzministerium will kein Provisionsverbot
CSU-Finanzexperte hält Provisionsverbot für schädlich
„Mit dieser Anfrage soll die Position der Bundesregierung zu den EU-Plänen, Provisionen bei der Vermittlung von Finanzanlagen zu verbieten, klargestellt werden“, fasst BVK-Präsident Michael Heinz den Inhalt der Anfrage zusammen.
Zwar hätten sich Teile der Bundesregierung, allen voran Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), bereits gegen die Pläne von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness ausgesprochen. Dem BVK reicht das aber nicht – er fordert „eine abgestimmte Gegenposition der gesamten Bundesregierung“. Dies wäre „ein gutes und starkes Signal an die EU-Kommission“, so Heinz. Man sei daher auf die Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion „sehr gespannt“.
BVK: Fehlanreize weitgehend eliminiert
Der BVK und sein Präsident kommentieren die von der EU initiierte Provisionsverbotsdebatte überaus kritisch (nachzuhören auch im ausführlichen Pfefferminzia-Interview mit BVK-Präsident Heinz). So weist der Vermittlerverband unter anderem darauf hin, dass bereits „zahlreiche Regulierungen“ in Kraft getreten seien, die die von den Befürwortern eines Provisionsverbots behaupteten Fehlanreize weitgehend eliminiert hätten. Auch die alljährlichen Veröffentlichungen des Versicherungsombudsmann mit „verschwindend geringen Beschwerdequoten“ wiesen dies nach.
Zudem argumentiert BVK-Präsident Heinz damit, „dass in den Niederlanden, dem einzigen EU-Mitgliedsstaat mit Provisionsverbot, nach Erlass des Verbots ein Rückgang in der Anlageberatung festgestellt wurde“. Für ein „ideologisch motiviertes Provisionsverbot in der ganzen EU“ habe man deshalb überhaupt kein Verständnis – zumal ein Verbot auch die rund 190.000 Versicherungsvermittler ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage berauben würde.
Der BVK setzt sich daher nach eigenen Worten dafür ein, den Verbrauchern eine Wahlfreiheit zwischen provisionsbasierter Vermittlung und Honorarberatung zu lassen.
Rückenwind für seine Position bekam der BVK unlängst vom CSU-Europaabgeordneten und wirtschaftspolitischen Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber. Dieser betonte, dass er keinen Grund für ein Provisionsverbot sehe (wir berichteten): „Es gibt mit der Provisionsberatung kein strukturelles Problem“, ließ Ferber in einer Mitteilung wissen.
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