- Von Lorenz Klein
- 11.03.2020 um 14:20
Zudem wird auf die Kritik des Nationalen Normenkontrollrat (NKR) verwiesen. Demnach sei die Notwendigkeit der geplanten Aufsichtsübertragung „nicht erkennbar und die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten zum Teil nicht methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt“. Gerade für die vielen Kleingewerbetreibenden, die mit knapp 30.000 natürlichen Personen die große Mehrheit im Finanzanlagevermittlungsgeschäft seien, käme die Aufsicht durch die Bafin deutlich teurer, wodurch diese Vermittler vom Markt gedrängt würden.
VZBV begrüßt Kabinettsbeschluss
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) haben den Beschluss des Bundeskabinetts hingegen ausdrücklich als „wichtigen Schritt für bessere Finanzaufsicht“ begrüßt. „Es ist gut, dass die Bundesregierung den Koalitionsvertrag wie geplant umsetzt. Eine einheitliche Bafin-Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Finanzvertriebe müssen von unabhängigen Behörden überwacht werden, nicht von ihrer eigenen Interessenvertretung”, teilte VZBV-Vorstand Klaus Müller in einer Erklärung mit.
Der VZBV und die Verbände der DK hätten in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert, die Aufsicht über den Finanzvertrieb bei der Bafin zu bündeln. Problematisch sei dabei unter anderem die Doppelrolle der Industrie- und Handelskammern als Aufsicht und Interessenvertreter gewerblicher Berufe, so Müller.
Vorgesehen ist, den Gesetzentwurf bis zur politischen Sommerpause im Bundestag zu verabschieden. Aus Sicht des VZBV und der DK müsse dieser Zeitplan eingehalten werden, um die geplante Übertragung 2021 auch tatsächlich umsetzen zu können.
Was der Vermittlerverband AfW zum gebilligten Gesetzesentwurf sagt, erfahren Sie hier.
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