- Von Karen Schmidt
- 22.11.2023 um 09:34
Die „Finanztest“ hat sich für die Dezember-Ausgabe kostenfreie Makler-Apps im Versicherungsbereich vorgenommen. „Man registriert sich mit den persönlichen Daten in einer entsprechenden App, wie sie etwa von Check24 oder Clark bereitgestellt wird“, erklärt Finanztest-Redakteurin Simone Weidner. In die App lädt der Kunde dann seine Versicherungsverträge hoch und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass der Makler für ihn tätig werden kann.
Im Test ging es vor allem darum, wie die Apps mit Fragen nach dem individuellen Bedarf umgehen, ob erklärt wird, warum eine neue Versicherung vorgeschlagen wird und ob digitale oder Telefon-Beratung klappen.
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Vier Apps kamen dabei unter die Lupe: Check24, Clark, Feelix und Good24. Das Fazit ist mau. „Insgesamt war die Beratungsqualität nicht besser als befriedigend. Beim Anbieter Feelix sogar mangelhaft“, heißt es von den Testern. Die Apps könnten allenfalls für Leute interessant sein, „die ihren Versicherungsbedarf in etwa einschätzen können, keinen großen Beratungsbedarf haben und digitalaffin sind“, so Weidner.
Beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wundert man sich nicht über das Testergebnis. „Wir vom BVK sagten schon immer, dass guter Versicherungsvertrieb die persönliche Beratung braucht“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Versicherungsvermittler bringen in dieser Hinsicht alles mit, was sich Versicherungskunden wünschen: Das persönliche Gespräch, das durch Qualifikation, Kompetenz und Fairness glänzt und vom Dialog lebt. Hier kann kein noch so ausgeklügelter Algorithmus und Chatbot mithalten. Die im Nanobereich rangierenden Beschwerdequoten beim Versicherungsombudsmann zeigen das Jahr für Jahr eindrücklich.“
Im Hinblick auf die erfolgreiche Klage des BVK gegen das Internetvergleichsportal Check 24 wegen Verletzung von elementaren Beratungs- und Informationspflichten des Versicherungsmaklers vor ein paar Jahren sieht sich der Verband durch das Testergebnis bestätigt.
„Schon damals monierten wir, dass das Unternehmen gegen elementare gesetzliche Pflichten nach Paragraf 61 Versicherungsvertragsgesetz verstößt und ließen das erfolgreich gerichtlich überprüfen“, so BVK-Präsident Heinz. „Die Folge war, dass Check24 seine Geschäftspraktiken ändern und seine Website-Besucher umfassender und transparenter beraten musste. Das Testurteil besagt nun, dass hier noch sehr viel Luft nach oben ist.“
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