- Von Lorenz Klein
- 27.03.2019 um 16:07
Die Provisionen in der Lebensversicherung sollen dem Referentenentwurf zufolge auf 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme beschränkt werden. Wenn der Vermittler nachweisebare Qualitätsmerkmale erfülle, etwa was Storno- oder Beschwerdequoten angeht, könne der Versicherer die Provision auf 4 Prozent erhöhen. Ob dies gegeben sei, solle die Finanzaufsicht Bafin prüfen, wie der Versicherungsmonitor als erstes berichtete. Die Provision bei der Restschuldversicherung soll demnach auf 2,5 Prozent der Kreditsumme begrenzt werden.
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Der Referentenentwurf des Finanzministeriums würde damit dem Vorschlag von Bafin-Versicherungsaufsichtschef Frank Grund entsprechen.
Auf Nachfrage bestätigte Norman Wirth, Vorstand des Vermittlerverbandes AfW, gegenüber Pfefferminzia, dass es einen ersten Referentenentwurf gebe. Dieser sei „derzeit noch in der Ressortabstimmung, also nicht öffentlich“, so Wirth.
Am Donnerstag folgte ein ausführliches Statement des AfW gegenüber Pfefferminzia, in dem sich Wirth sehr kritisch zum Entwurf äußert – und sich zugleich optimistisch zeigt, dass der Entwurf in dieser Form nicht durchs Parlament kommen wird:
„Dieser erste Aufschlag des Finanzministeriums für ein Gesetz zur Einkommensreduzierung einer ganzen Berufsgruppe zeigt mindestens eines: die Bereitschaft der Verfasser, sehenden Auges den gewählten Bundestagsabgeordneten ein verfassungswidriges Gesetz zur Abstimmung zu übergeben.
Prof. Dr. Papier, Bundesverfassungsgerichtspräsident a.D., hatte schwerste verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen Provisionsdeckel – egal in welcher Ausgestaltung – in dem vom AfW, dem Votum Verband und der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler in Auftrag gegebenen Gutachten geäußert. Diese Bedenken wurden nicht einmal ansatzweise versucht mit dem vorliegenden Entwurf auszuräumen.
Der Gesetzesentwurf wird wegen offenkundiger Verfassungswidrigkeit nicht im Bundestag zur Abstimmung kommen, da bin ich mir sicher.“
In einer ersten Stellungnahme kommentierte ein Sprecher des Versicherungsverbandes GDV den Entwurf wie folgt:
„Wir lehnen die Provisionsdeckel weiterhin ab. Wir sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf in wichtigen Punkten des Entwurfs. Dies gilt insbesondere für die Einbeziehung der Einmalbeiträge. Die Regelungen zur Restschuldversicherung schießen über das Ziel deutlich hinaus. Positiv ist der Ansatz, Rechtssicherheit zu schaffen und alle Anbieter im Markt gleich zu behandeln.“
Zugleich verteidigt der GDV in einem großen Beitrag auf der Webseite des Verbandes die provisionsbasierte Beratung und mahnt darin zu einem „nüchternen Blick auf ein ganz normales Vergütungsmodell“.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) äußerte sich wie folgt:
„Offensichtlich rückt der Referentenentwurf von einem starren Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen ab und verfolgt stattdessen den Korridor-Vorschlag der Bafin mit der Berücksichtigung von qualitativen Vergütungselementen. Ob diese Lösung verfassungsrechtlich so umsetzbar ist, werden wir prüfen“, erklärte BVK-Präsident Michael H. Heinz in einer ersten Stellungnahme.
„Wir kritisieren, dass im Referentenentwurf immer noch eine Verbindung zwischen Vergütung und Fehlanreizen gesehen wird, die seit der Umsetzung der IDD bereits ausgeschlossen wurde. Insofern ist auch der Provisionsdeckel zur Verhinderung von Fehlanreizen überflüssig.“ Im Übrigen war zuletzt die Beschwerdequote über Versicherungsvermittler beim Versicherungsombudsmann so niedrig wie noch nie.
Der BVK wird das weitere Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und sich weiterhin für die Interessen der Vermittler und ihrer Kunden einsetzen. „Es darf nicht zu einem ordnungspolitischen Eingriff kommen, der letztlich zulasten der Qualität der Beratung und der wichtigen sozialpolitischen Verantwortung aller Versicherungsvermittler geht“, so Heinz.
Mit „Entsetzen“ kommentierte der Bund der Versicherten (BdV) den Entwurf. In einer Stellungnahme am Donnerstag erklärte BdV-Chef Axel Kleinlein:
„Der Entwurf liest sich so, als hätte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitgeschrieben. Es sind letztlich nur Elemente aufgegriffen worden, die der Versicherungswirtschaft helfen. Unterm Strich wird die Position der versicherten Personen wieder einmal geschwächt.
Nach Einschätzung des BdV erlauben die Regelungen den Unternehmen letztlich sogar noch höhere Provisionen auszukehren, als nach einer strengen aufsichtsrechtlichen Auslegung jetzt erlaubt wäre. Zudem werden die Regelungen immer intransparenter, da die Unternehmen zukünftig selbst einschätzen sollen, wie „hochwertig und zufriedenstellend“ ihre Vermittler arbeiten. „Es ist unklar, ob und wie die Selbsteinschätzung der Unternehmen überprüft und korrigiert werden kann. Hier wäre die Aufsicht gefordert, die das aber nicht umsetzen kann, da sie keine zusätzlichen Mittel für diese Aufgabe bekommen soll“, gibt Kleinlein zu bedenken.
Die Entscheidungen zur Rürup-Rente und zur Restschuldversicherung empfindet Kleinlein als Katastrophe für alle Verbraucherinnen und Verbraucher: „Es ist ein Unding, dass reine Rentenverträge ohne Kapitalwahlrecht, wie etwa die Rürup-Rente, anscheinend außen vor bleiben sollen – und die Regelungen zur Restschuldversicherung sind bei weitem nicht ausreichend!“ Kleinlein hofft, dass im Rahmen einer Anhörung auf grundlegende Probleme aufmerksam gemacht werden kann. „Dieser Gesetzentwurf bedarf einer intensiven Analyse und Diskussion“, erklärt Kleinlein.
Der Verbraucherschutzverein fordert zudem, dass Entscheidungen über den Höchstrechnungszins nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als einfacher nachgelagerter Behörde entschieden werden sollten. „Derart politische Entscheidungen sollten in den Händen eines politischen Akteurs liegen, entweder beim Bundesfinanzministerium oder aber beim Gesetzgeber“, erläutert Kleinlein.
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