- Von Redaktion
- 17.12.2018 um 11:09
Die Digitalisierung verändert die Versicherungs- und Finanzbranche nachhaltig. Kunden informieren sich vor dem Abschluss einer Versicherung im Netz über Vor- und Nachteile eines Produkts, und haben dadurch ganz andere Anforderungen an eine Beratung. Auch die Kommunikation zwischen Vermittler auf der einen und Versicherer oder Fondsgesellschaft auf der anderen Seite ändert sich dadurch nachhaltig – und eröffnet neue Chancen.
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Grund genug für das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) und UBS Fondcenter, Ende November eine ganztägige Konferenz zum Thema „Digitalisierung zum Wohle des Vermittlers“ im Opernturm in Frankfurt am Main durchzuführen. Zu der ausgebuchten Veranstaltung kamen Führungskräfte bedeutender Versicherungsunternehmen und Pools.
Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch Christophe Hefti, Leiter der globalen Geschäftsentwicklung bei UBS Fondcenter in Zürich, Martin Stenger, zuständig für Sales & Relationship Management bei UBS Fondcenter in Frankfurt und dem Geschäftsführer des IVFP, Michael Hauer, eröffnete Rechtsanwalts Norman Wirth den Kongress mit einem Vortrag zum Thema „Regulierung von Produkten und Vertrieb – Was brauchen, was wollen die Vermittler?“.
Provisionsdeckel wäre verfassungswidrig, so Wirth
Der Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung (AfW) ging dabei unter anderem auf die aktuelle Regulierung des Versicherungsvertriebs ein – IDD, Versicherungsvermittlerverordnung und das anstehende LVRG 2 sind hier einige Beispiele – und befasste sich auch mit dem Thema des drohenden Provisionsdeckels in der Lebensversicherung.
In der Diskussion mit den Teilnehmern zeigte sich dabei, dass einige gesetzliche Regelungen noch nicht ausgereift sind. Bei Vermittlern besteht vielfach noch Klärungs- und Optimierungsbedarf, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden zu können. Angesichts der gestiegenen Anforderungen könne die Digitalisierung einen Weg darstellen, die Vermittler bei diesen Herausforderungen zu unterstützen, so das Fazit des Rechtsanwalts.
Beim Provisionsdeckel zeigte sich Wirth überzeugt, dass dieser 2019 nicht kommen wird. Nicht nur bezweifelt er, dass dieses Instrument dazu beitragen wird, die Beratungsqualität hierzulande zu erhöhen. Der Rechtsanwalt glaubt auch, dass ein Provisionsdeckel mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und damit verfassungswidrig ist. Ein Deckel würde die Berufs- und Beratungsfreiheit der Makler erheblich einschränken.
Zukunftsmodell für die komplexe Beratung
Im folgenden Vortrag stellte IVFP-Geschäftsführer Michael Hauer vor, wie die Digitalisierung zum Wohle des Vermittlers konkret funktionieren könnte. Dabei stellte er die These auf, dass „RoPo“ –also das Recherchieren von Informationen im Netz (Research online) und das anschließende Kaufen von Versicherungsprodukten beim Vermittler (Purchase offline) – ein Zukunftsmodell für die komplexe Beratung von Altersvorsorgeprodukten ist.
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