- Von Manila Klafack
- 03.02.2020 um 12:52
Zu teuer und keine bessere Aufsicht – so lauten einige der Gegenargumente in der Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom Dezember 2019. Denn der Idee des BMF zufolge, sollen die gewerblichen Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater ab kommendem Jahr unter die Aufsicht der Bafin gestellt werden.
AfW erwartet dramatischen Beraterschwund bei Bafin-Aufsicht
Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler weiter in der Kritik
BVK hält Bafin-Aufsicht für „unbegreiflich“
Es ist für den DIHK nicht ersichtlich, warum die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) eine bessere Aufsicht für die Vermittler nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) darstellen sollte, als die Industrie- und Handelskammern, die aktuell die Aufsicht inne haben. Während die IHKn die freien Finanzanlagenvermittler „umfassend“ unterstützen würden, habe die Bafin weder „Erfahrung mit Kleingewerbetreibenden“ noch sei „ihre Struktur für die Individualaufsicht einer Vielzahl von (Klein-) Gewerbetreibenden“ ausgelegt.
Bisher betreue die Aufsichtsbehörde 2.133 Finanzdienstleistungs- und 1.510 Kreditinstitute. Hinzu kämen nun über 38.000 Finanzanlagenvermittler. Dafür müssten, so der DIHK „völlig neue Strukturen aufgebaut werden, was mit erheblichen Kosten verbunden ist, die wiederum auf die Gewerbetreibenden umgelegt werden sollen“.
DIHK: Aus für viele 34f-Vermittler
Das würde laut DIHK das Aus für viele Berater und Vermittler bedeuten. Zum Beispiel würden sich die Kosten bereits für die Erlaubnis eines Kleingewerbetreibenden im Vergleich zu denen bei der IHK um bis das Vierfache erhöhen. Für Vertriebsgesellschaften würden diese Kosten sogar bis zum Sechsfachen betragen.
Dazu kämen die jährlichen Kosten pro Erlaubnisinhaber, die mindestens 1.020 Euro betragen würden. Bisher lägen diese bei durchschnittlich 586 Euro. Seien in dem Berichtsjahr keine Geschäfte getätigt worden, würden aufgrund der Negativerklärung bisher keine Kosten anfallen.
Zudem führt der DIHK an, dass die Finanzskandale der vergangenen Jahre „nicht im Zusammenhang mit der Aufsicht nach Paragraf 34f GewO“ stehen, sondern „Produkt- beziehungsweise Institutsskandale“ darstellen. Für diese Prospektprüfungen und die Aufsicht sei die Bafin zuständig.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren