- Von Karen Schmidt
- 17.02.2020 um 16:46
Die von der Bundesregierung im Sommer 2018 eingesetzte Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ kann sich bislang nicht auf Lösungen zur Sicherung der Rente hierzulande einigen. Ein Stein des Anstoßes: die mögliche Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung (wir berichteten). Gewerkschaften und SPD sehen darin eine Rentenkürzung.
Experten streiten sich um Regelaltersgrenze
Betriebsrentner müssen noch auf Entlastung bei Sozialbeiträgen warten
„Dieses Argument ist aber aus mehreren Gründen falsch“, schreibt Jochen Pimpertz, Leiter des Kompetenzfelds Öffentliche Finanzen, Soziale Sicherung und Verteilung beim Institut der Deutschen Wirtschaft Köln, in einem Kommentar zum Thema. Warum? Die Rentenbezugsdauer in den Jahren zwischen 1970 und 2018 sei in Westdeutschland von 11,1 auf 19,7 Jahre gestiegen. „Wenn das Argument von SPD und Gewerkschaften stimmen würde, dann ist zunächst festzuhalten, dass in den vergangenen Dekaden mit der längeren Rentenbezugsdauer eine Rentenerhöhung einhergegangen ist“, so Pimpertz.
Steige die Lebenserwartung künftig weiter, bliebe die Regelaltersgrenze ab 2031 aber unverändert bei 67 Jahren, würde sich diese „Rentenerhöhung“ weiter fortsetzen. „Eine an die steigende Lebenserwartung gekoppelte Fortschreibung der Regelaltersgrenze führt deshalb nicht zu einer Rentenkürzung, sondern sie würde lediglich verhindern, dass die Kosten einer immer längeren Rentenbezugsdauer auf die Schultern der aktiven Beitragszahler geladen werden“, führt Pimpertz weiter aus.
Auch Unionsparteien mit „rentenpolitischen Fehlschlüssen“
Die Unionsparteien sperren sich per se nicht gegen die Dynamisierung des Renteneintrittsalters. Auch sie sind laut Pimpertz aber nicht vor „rentenpolitischen Fehlschlüssen“ gefeit. So käme als Gegenvorschlag zur geplanten Grundrente derzeit die Idee, den Arbeitgeberbeitrag für Geringverdiener zu erhöhen, um eine gewünschte Mindestrentenhöhe zu erreichen.
Pimpertz: „Das würde aber die Arbeitskosten der betroffenen Arbeitnehmer belasten. Schlimmer noch: Die zusätzlichen Beitragseinnahmen kämen im Umlageverfahren den aktuellen Rentnern zugute. Künftige Generationen von Beitragszahlern würden dadurch nicht entlastet, sondern eher noch mit zusätzlichen Rentenansprüchen in der Zukunft konfrontiert.“
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