- Von Juliana Demski
- 13.09.2019 um 11:46
Reformen reichen (noch) nicht aus
Die Studienautoren nutzen die Ergebnisse der Studie, um die Politik zu warnen: Sowohl das bisher im Koalitionsvertrag beschriebene Modell einer Grundrente mit, als auch die Variante von Arbeitsminister Heil ohne grundsätzliche Bedürftigkeitsprüfung seien noch nicht ausreichend. Die Variante der Grundrente aus dem Koalitionsvertrag, die für Grundsicherungsempfänger mit 35 Versicherungsjahren eine Erhöhung des Grundsicherungsbedarfs um 10 Prozent vorsehe, könne den Anstieg der Altersarmut kaum bremsen. Laut Studie würde die Reform das Armutsrisiko bis 2039 nur um 0,4 Prozentpunkte auf dann 21,2 Prozent reduzieren.
„Der Hauptgrund für diesen geringen Effekt liegt darin, dass weniger als ein Drittel der Personen mit Grundsicherungsanspruch auf die geforderten 35 Versicherungsjahre kommen“, so Studienautor Johannes Geyer vom DIW Berlin.
Das Reformkonzept von Arbeitsminister Heil hingegen könne hinsichtlich einer Reduzierung der Altersarmut durchaus mehr Wirkung entfalten, so die Experten. Hiermit ließe sich mit dem die Armutsrisikoquote bis 2039 auf 18,4 Prozent reduzieren. Gleichzeitig sei diese Reform aber ebenfalls noch wenig zielgenau, da hier viele Personen profitierten, deren Nettoeinkommen deutlich oberhalb der Grundsicherungsschwelle liege.
85 Prozent der 3,1 Millionen berechtigten Personen hätten laut Studie aufgrund anderer Einkünfte im Haushalt eigentlich keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter. Das mittlere individuelle Nettoeinkommen der Begünstigten liege sogar doppelt so hoch wie die Bedürftigkeitsschwelle.
Christof Schiller sieht – mit ein paar Änderungen – aber dennoch Potenzial im „Heil’schen Modell“:
Um die Zielgenauigkeit zu stärken, könnte die die Reform um eine einfache Einkommensprüfung (ohne Vermögensprüfung) und eine etwas flexiblere Auslegung der Versicherungszeiten ergänzt werden. Durch die Einkommensprüfung könnte so sichergestellt werden, dass tatsächlich nur einkommensschwache Haushalte in den Genuss der Aufwertung der Rentenanwartschaften kommen.
Eine flexiblere Auslegung der anerkannten Versicherungszeiten käme dem wachsenden Anteil von Menschen zugute, die im Lebensverlauf längere versicherungsfreie Zeiten oder Zeiten der Erwerbslosigkeit aufweisen, so Schiller.
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