- Von Redaktion
- 22.02.2016 um 15:25
Die Signale des Gesetzgebers sind unmissverständlich. Alternative Vergütungsmodelle wie die Honorarberatung sollen gefördert werden, forderte die damalige Verbraucherschutzministerium Ilse Aigner schon 2008. Mittlerweile sind die PKV-Abschlussprovisionen gesetzlich gedeckelt worden und das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) sorgt für eine flächendeckende Umorientierung von der Abschluss- zur Bestandsprovision in weiten Teilen der Versicherungswelt.
Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Regierung jemals Provisionen verbieten möchte, aber Transparenz und gleiche Chancen für alle Vergütungssysteme werden sichtlich angestrebt. Verbraucher sollen selbst entscheiden, wie sie Finanzberatung bezahlen möchten. Leider gilt das Honorarberatungsgesetz, das erstmals ein Berufsbild der Honorarberater gesetzlich verankert hat, als Rohrkrepierer. „Reguliert wurde lediglich die Vergütung auf Produktebene – nämlich der Anlageberatung und -vermittlung. Damit hat der Gesetzgeber allen untadeligen Honorarberatern einen Bärendienst erweisen“, sagt Dieter Rauch, Geschäftsführer des Verbunds der Honorarberater (VDH).
34h-Regulierung ein glatter Fehlschlag
Eine Registrierung unter dem Paragrafen 34h GewO als Honorar-Finanzanlagenberater bietet keine wesentlichen Vorteile gegenüber dem 34f. „Ein 34f-Berater darf sowohl gegen Provision als auch gegen Honorar beraten. Ein Honorar-Finanzanlagenberater muss dagegen sogar laufende Provisionen aus früheren Vermittlungen auskehren, sobald er die entsprechenden Kunden berät. Damit wird ein Anreiz gegeben, Bestandskunden nicht mehr zu beraten“, kritisiert Walter Hubel, Vorstand von Con.fee.
Doch die Experten haben trotz der suboptimalen Rahmenbedingungen Hoffnung, die branchenweit noch schmalen Marktanteile mittelfristig zu steigern. „Die Honorarberatung versteht sich als unabhängige, vollumfängliche Beratungsdienstleistung und darf nicht auf bestimmte Bereiche reduziert werden. Sie hat in allen Bereichen aufgeholt“, weiß Ulf Niklas, Erster Sprecher der Bundesinitiative der Honorarberater. Niklas nennt mit der honorarbasierten Vermögensverwaltung oder dem Geschäft mit gewerblichen Kunden zwei Bereiche, wo man bereits nennenswerte Erfolge erzielt habe.
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