- Von Karen Schmidt
- 11.05.2022 um 12:21
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit ihren diversen Pflichten in Sachen Datenschutz – auch für die Versicherungsbranche. Um hier eine saubere und Branchen einheitliche Umsetzung zu gewährleisten, haben Verbände, Versicherer, Maklerpools und Verbünden eine neue Initiative für einen freiwilligen Branchenstandard in Sachen Datenschutz gegründet.
Ziel des Branchenstandards ist es, möglichst breit am Markt akzeptierte und laufend aktualisierte Vorlagen für die Themen Einwilligungserklärung, Risikovoranfrage und Information zur Datenverarbeitung zu implementieren. Ein Expertenteam aus Datenschutz- und Vertriebsspezialisten hat dafür in Trägerschaft des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW praxisorientierte, verständliche und übersichtliche DSGVO-konforme Dokumente entwickelt, um dieses Ziel zu erfüllen.
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Diese sollen DSGVO-konform und unter Wahrung eines höchstmöglichen Verbraucherstandards sowohl den Bedürfnissen der Maklerinnen und Makler im Verhältnis zu ihren Kundinnen und Kunden als auch im Verhältnis zu Verbünden, Maklerpools und Versicherern Rechnung tragen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Versicherungsunternehmen einbezogen, indem die Regelungen des GDV Code of Conduct Datenschutz und die unverbindlichen GDV-Musterformulierungen berücksichtigt wurden.
Dadurch sollen Prozesse wie Bestandsübertragung, Bestandsverkauf und Risikovoranfragen deutlich erleichtert werden. Für Maklerinnen und Makler bedeute die Verwendung des Branchenstandards eine höhere Rechtssicherheit als die Verwendung individueller Formulierungen. Der Branchenstandard erfahre zudem eine zunehmend flächendeckende Akzeptanz bei den Versicherern.
Aktuell liegt die Einwilligungserklärung in zwei Varianten vor: Eine Variante betrifft das „normale“ Antragsgeschäft und bildet hierfür die regelmäßig erforderlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen ab. Die zweite Variante ist speziell für den Bereich der nicht anonymisierten Risikovoranfragen im Bereich der Lebens-, Unfall- und Krankenversicherer konzipiert worden, bei denen regelmäßig sensible Gesundheitsdaten an die Versicherungsunternehmen übermittelt werden.
„Einheitliche Standards sind die Grundvoraussetzungen für einen effektiven Datenaustausch zwischen den Marktteilnehmern. Nur so können attraktive und kundenzentrierte Angebote geschaffen werden. Das erreichen wir nur gemeinsam und diese Initiative ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung“, sagt Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des Votum Verbands.
Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter des Maklerpools Fonds Finanz ergänzt: „Das ist eine großartige Initiative, von der wir uns für unsere Partner aus der Maklerschaft aber auch für die Abläufe mit den Versicherungsgesellschaften, besonders bei Bestandsübertragungen, erhebliche Erleichterungen versprechen.“ Auch Christian Nuschele, Vertriebschef Deutschland und Österreich bei Standard Life, begrüßt die Initiative: „Nun liegt ein Ergebnis vor, das fachlich auf höchstem Niveau ist und damit Rechtssicherheit für die unabhängigen Vermittler schafft. Gleichzeitig ist der neue Branchenstandard auch sehr verständlich und damit kundenfreundlich gestaltet.“
Änderungsanregungen zu den vorgelegten Dokumenten aus der Branche sind erwünscht, werden von dem Expertenteam geprüft und gegebenenfalls im Rahmen des ständigen Aktualisierungsprozesses eingearbeitet. Aktualisierungen werden auf der Internetseite der Initiative bekannt gegeben und anhand einer Versionshistorie transparent und nachverfolgbar gemacht. Die aktualisierten Fassungen treten an die Stelle der vorherigen Fassungen.
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